Sanierung und Restaurierung des Doms St. Nikolaus in Stendal 3. BA - Los 8.1 Bauendreinigung
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 08:00 Uhr
- Auftraggeber
- Evangelische Stadtgemeinde Stendal
- Ort
- Stendal, Sachsen-Anhalt
- Fläche (laut Beschreibung)
- ca. 900 m²
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Leistungsbeschreibung
Der denkmalgeschützte gotische Dom St. Nikolaus in Stendal ist ein hochwertiges Zeugnis hanseatischer norddeutscher Baukultur, für den als herausragendes Merkmal der Erhalt eines großen Bestands von originalen Bleiglasfenstern charakteristisch ist. Alle die im 3.BA vorgesehenen Baumaßnahmen an Wänden und Decken des Langhauses u. Südquerhauses inkl. Seitenkapellen sowie nach der Erneuerung der Bodenbeläge im Lang- u. Querhaus erfordern im Anschluss daran die Baureinigung. Die Gerüststellung und die Reinigung nach Abrüstung erfolgt bauabschnittsweise jeweils nach Beendigung des fertiggestellten Bauabschnitts. Die Sanierung des Hohen Chores ist z. Zt. noch nicht vorgesehen, die Reinigung muss jedoch mit erfolgen, da der Bereich mit in Nutzung ist. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen eine 3fache Reinigung des Doms jeweils nach den Bauabschnitten.
Die Baureinigungen sind für Juni 2027, Dezember 2027 und August 2028 geplant.
Grobmassen für insgesamt 3 Reinigungsabschnitte:
Ca. 900 m² Sandsteinplatten-Fußboden reinigen
Ca. 4.000 m² Ziegelpflasterfußboden reinigen
Ca. 300 m² Holzdielung reinigen
Ca. 108 Stck. Treppenstufen reinigen
Ca. 165 m Sandsteinstufen reinigen
Ca. 51 Stck. Bleiglasfenster reinigen
Ca. 48 Stck. hist. Türen reinigen
Ca. 225 Stck. Kirchenbänke reinigen
Ca. 6 Stck. hist. Chorgestühl reinigen
Ca. 100 Stck. Bodenstrahler reinigen
Ca. 1.700 m² PE-Folie entfernen u. entsorgen
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Bezug zum Formblatt: siehe Vergabeunterlagen
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 934a3adb-cc80-4b86-a833-22be54b93234-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.