noch 2 Tage EU-weite Ausschreibung

ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“: Förderrunde BIWAQ VI in der ESF-Förderperiode 2026-2028 (ESF Plus): Regiestelle BIWAQ VI

Angebotsfrist
06.10.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Ort
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Laufzeit
01.11.2026 – 31.03.2027
Geschätzter Auftragswert
507.269 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
15.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ gewährt das Bundesministerium

für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Zuwendungen für Projekte, die arbeitsmarktpolitische

Aktivitäten und Ansätze zur Stärkung der lokalen Ökonomie mit der gebietsbezogenen integrierten

Stadtentwicklung verknüpfen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung einer Regiestelle für die fachliche

und wissenschaftliche Begleitung von BIWAQ von November 2026 bis einschließlich März 2029 für 29 Monate. In

diesem Zeitraum finden maximal 52 BIWAQ-Projekte statt.

Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören zusammengefasst:

• Fachliche Begleitung und Beratung der maximal 52 BIWAQ VI Projekte

• Monitoring und Evaluierung der Projekte und Auswertung der Programmumsetzung auf

Gesamtprogrammebene

• Unterstützung bei der Bearbeitung von Ad-hoc-Aufträgen

• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen

• Begleitendende Öffentlichkeitsarbeit

• Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber

Optionen/Verlängerung: Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • s. Vergabeunterlagen "Eignungskriterien" und "Informationen zur Vergabe"

Branchen

Sonstige Aufträge in Nordrhein-Westfalen

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 676aa89a-db60-48f2-a9a9-959330f60c8c-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.