Frist abgelaufen

Berlin TXL - UTR - Entsorgung nicht gefährlicher, PFAS-haltiger Boden VK2 und VK 3 Los 2

Angebotsfrist
11.09.26, 12:00 Uhr
Auftraggeber
Berlin TXL Management GmbH
Ort
Berlin, Berlin
Veröffentlicht
11.08.2026
Laufzeit
3 Monate
Verfahren
Offenes Verfahren

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Transport und Entsorgung von ca. 8.000 Kubikmetern mineralischen Abfällen, die auf der Fläche des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel erzeugt und dort in 16 Haufwerken bereitgestellt wurden.

Bei den Abfällen handelt es sich um Bodenaushub. Für die Haufwerke liegt jeweils eine Analytik nach Vollzugshinweise, ErsatzbaustoffV EBV sowie PFAS-Leitfaden vor. Es handelt sich gemäß Analytik um ungefährlichen Boden, AVV-Nr. 17 05 04 der nicht nachweispflichtig ist.

Bei der Ausschreibung handelt es sich um das Mengenlos 2, parallel erfolgt die Ausschreibung des Mengenlos 1

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Eignungsanforderungen

  • Nachweis Eintragung im Handels oder Berufsregister, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
  • Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung    im weiteren Vergabeverfahren gelten folgende Anforderungen an die Versicherungsbedingungen: Die   Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen: a) für Personenschäden 3 Mio. EUR b) für    sonstige Schäden 1 Mio. EUR (Sach und Vermögensschäden) je Schadensereignis und einer Gesamtleistung   für alle Versicherung …
  • Für die Entsorgung der Abfälle ist ein gültiger, amtlicher Nachweis (Efb­  Zertifikat) nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)   vorzulegen. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler,    Beförderer, Händler und Makler für den Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich. Diese ist nach   Aufforderung …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.