Frist abgelaufen

2026-59_L47_LPH1-LPH4_LPH5_optional_OP_VA+bes.Leistungen

Angebotsfrist
28.09.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen
Ort
Lingen (Ems), Niedersachsen
Veröffentlicht
27.08.2026
Laufzeit
4 Jahre
Verfahren
Offenes Verfahren

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Leistungsbeschreibung

Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr- Geschäftsbereich Lingen beabsichtigt, die Fahrbahn und den Radweg der L47 zwischen Twist und Rühlerfeld grundhaft zu erneuern. Der schlechte Zustand der Fahrbahn und der unterdimensionierte, teils abgängige Radweg begründen den Um- und Ausbau der L47.

Eignungsanforderungen

  • § 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen.
  • § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.
  • § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 0,1 Mio. EUR
  • § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Projektverantwortlicher OP Verkehrsanlagen mindestens 1 Referenz OP Verkehrsanlagen LPH 1 bis LPH 5, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen >= 7.000.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017
  • § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten neun Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind mindestens eine Referenz, höchstens zwei. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: OP Verkehrsanlagen LPH 1 bis LPH 5, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen >= 7.000.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017
  • § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Straßenplanung im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.