Sanierung und Erweiterung Grundschule + Sporthalle Waffenbrunn – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI // LPH 1-9
Sanierung und Erweiterung Grundschule + Sporthalle Waffenbrunn - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI // LPH 1-9
- Teilnahmefrist
- 12.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Gemeinde Waffenbrunn
- Ort
- Waffenbrunn, Bayern
- Laufzeit
- 01.01.2027 – 31.10.2029
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Veröffentlicht
- 13.09.2026
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Waffenbrunn hat beschlossen, die Grundschule am Standort Waffenbrunn umfassend zu sanieren und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll die Schule für die Anforderungen des Ganztagesbetreuungsanspruchs ertüchtigt und bedarfsgerecht erweitert werden. Ergänzend hierzu ist die Sanierung der bestehenden Sporthalle vorgesehen.
Die erforderlichen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sind unter laufendem Schulbetrieb durchzuführen. Hierfür sind geeignete Bauabschnitte sowie gegebenenfalls Interims- und Auslagerungskonzepte vorzusehen. Das Schulgebäude mit Verwaltungsflügel in Waffenbrunn wurde 1950 errichtet und 1980 um einen Eingangsbereich erweitert. Im Jahr 2010 erfolgte die Generalsanierung des Schulgebäudes, ausgenommen des Verwaltungsflügels.
Die benachbarte Sporthalle wurde 1980 errichtet und ist Bestandteil der hier auftragsgegenständlichen Leistungen.
Das Schulgebäude einschließlich Verwaltungsflügel wurde in Massivbauweise errichtet. Die Fassade sowie das Dach sind ungenügend bzw. gar nicht gedämmt. Ob Schadstoffe vorhanden sind, kann zum aktuellen Stand nicht zweifelsfrei beantwortet werden. Die technische Gebäudeausrüstung ist veraltet und bedarf einer Generalüberholung. Neben brandschutztechnischen Mängeln wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch Defizite hinsichtlich der Barrierefreiheit festgestellt. In diesem Zusammenhang ist die Nachrüstung eines Aufzugs vorgesehen. Die Schule wird voraussichtlich über ein Nahwärmenetz aus der örtlichen Hackschnitzelanlage versorgt.
Im Rahmen der Maßnahme sind neben der Sanierung des Bestandsgebäudes auch Erweiterungsmaßnahmen zur Deckung des künftigen Raum- und Flächenbedarfs, insbesondere im Hinblick auf den Ganztagesbetreuungsanspruch, vorgesehen. Darüber hinaus soll die bestehende Sporthalle umfassend saniert und an die aktuellen technischen, energetischen und funktionalen Anforderungen angepasst werden.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Jan 2027
- Baubeginn: März 2028
- Fertigstellung: Okt 2029
Aktuell wird von Gesamtkosten (ohne Indizierung für den Ausführungszeitraum) in Höhe von ca. 8.54 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ausgegangen., und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 ca 20.000 € //
- KG 300 ca 4.940.000 € //
- KG 400 ca. 1.647.125 € //
- KG 500 ca. 380.000 € //
- KG 600 ca. 126.000 € //
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, …
- Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei …
- Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die …
- In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - …
- In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. …
- In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 7 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung …
Branchen
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