Frist abgelaufen

Einbau eines Klappschotts an der Eingangstür zum Mehrzweckraum Siedlungsgrundschule - allgemeine Bauleistungen

Angebotsfrist
09.06.26, 08:59 Uhr
Auftraggeber
Solestadt Bad Dürrenberg
Ort
Bad Dürrenberg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht
01.09.2026
Laufzeit
13.07.2026 – siehe Unterlagen
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Kurzbeschreibung:

Die Siedlungsgrundschule ist eine von drei Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg.

Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürreberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Es befindet sich in der „Alten Siedlung“, in der Richard-Wagner- Straße 2a, unweit der Kindertagesstätte „Bummi“.

Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1993 erbaut und verfügt über ein ausgebautes Erd- und Obergeschoss. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt.

Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.Um die Sportnutzung im Mehrzweckraum weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden 2024 Umkleideräume errichtet sowie der Sanitärtrakt im EG saniert.

Die Schule hat einen kindgerechten Pausenhof mit Sportflächen. Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt.

Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von

Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen.

Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden.

Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet.

Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden.

Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden.

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Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen:

· Baustelleneinrichtung und -sicherung

· Erd- und Fundamentarbeiten

· Entwässerungskanalarbeiten

· Pflasterarbeiten

· Elektroinstallationsarbeiten (bauseits)

· Einbau des Schotts (bauseits)

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Das Klappschott soll im Juli 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken.

Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt.

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Zur besonderen Beachtung:

1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten.

2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden.

3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt.

4. Im Objekt besteht ein striktes …

Eignungsanforderungen

  • Bezug zum Formblatt: Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. --- Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 6a VOB/A. Danach sind Unternehmen geeignet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt entsprechend an Unternehmen, die nicht in Anwendung der §§ 123 …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.