Ausschreibung der kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen der Gemeinde Barsbüttel
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Gemeinde Barsbüttel
- Ort
- Barsbüttel, Schleswig-Holstein
- Laufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 04.10.2026
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Barsbüttel schreibt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV die Vergabe von kommunalen Gebäude- und Inventarversicherungen aus. Gegenstand der Beschaffung ist die Gewährung umfassenden Versicherungsschutzes für den gemeindlichen Gebäude- und Inventarbestand. Der Versicherungsschutz umfasst in der Gebäudeversicherung insbesondere die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel und in der Inventarversicherung insbesondere die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Einbruchdiebstahl/Vandalismus.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) Gegenstand der Ausschreibung ist der Einkauf von Versicherungsschutz. Bieter kann unabhängig von seiner Rechtsform nur ein Versicherungsunternehmen sein, das zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts in Deutschland …
- Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Berufliche und technische Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 1. Vergleichbare Referenzprojekte Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei vergleichbare Referenzen aus dem Bereich der Sachversicherung nachzuweisen, die nach Art, …
- Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) – Absicherung des übernommenen Versicherungsrisikos Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die von ihm im Rahmen des ausgeschriebenen Versicherungsvertrags übernommenen Risiken im Schadenfall …
- Hinweis: Die vorstehende Bezeichnung beruht auf der Auswahlstruktur der Vergabeplattform. Maßgebliches Eignungskriterium ist: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) – Bonität und Finanzkraft Der Bieter hat seine Bonität bzw. Finanzkraft nachzuweisen. Der Nachweis kann wahlweise nach Variante A oder B erbracht werden; beide Varianten sind gleichwertig. Variante A – …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quellen: Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0), 1810f629-41f8-4da3-8d32-f1e46cef80a4. Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.