Frist abgelaufen

Strombelieferung der RVK-Standorte

Teilnahmefrist
07.09.26, 12:00 Uhr
Auftraggeber
RVK | Regionalverkehr Köln GmbH
Ort
Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
07.08.2026
Laufzeit
01.01.2027 – siehe Unterlagen
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) ist ein modernes Verkehrsunternehmen, das die Kapazität, das Wissen und das verbindliche Ziel hat, die Menschen im Rheinland auf technisch höchstem Niveau zu bewegen. Zusammen mit ihren Eigentümern und Auftraggebern arbeitet die RVK stetig an der Umsetzung eines attraktiven, umweltschonenden und nachhaltigen Nahverkehrs. Mehr als 920 Konzernmitarbeiterinnen und –mitarbeiter sorgen dafür, dass jährlich mehr als 23 Millionen Fahrgäste sicher zum Ziel kommen.

Das Kern-Verkehrsgebiet der RVK erstreckt sich über den Kreis Euskirchen, den Rheinisch-Bergischen Kreis und den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. Daneben erbringt die RVK ihre Leistungen auch in den Städten Köln, Bonn, Leverkusen, Hürth, Brühl und Wesseling. Die Leistungserstellung erfolgt sowohl auf eigenen Linien als auch im Auftrag anderer Verkehrsunternehmen.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) zur Versorgung der Betriebsstandorte und Verbrauchsstellen der RVK.

Die Stromlieferung erfolgt für derzeit insgesamt 29 Marktlokationen an den Standorten:

Köln, Euskirchen, Overath, Bergisch Gladbach, Kall, Meckenheim, Wermelskirchen, Hürth, Brühl und Mechernich

Eignungsanforderungen

  • 1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe des Gesamtjahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Stromlieferverträge aus dem Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025. Als vergleichbar gelten Stromlieferverträge mit einem jährlichen Lieferumfang von mindestens 1 GWh. …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.