noch 45 Tage EU-weite Ausschreibung

Los 15 - Tiefkühlpflichtige Lebensmittel

Angebotsfrist
18.11.2026, 13:00 Uhr
Auftraggeber
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Ort
diverse
Laufzeit
01.07.2027 – 30.06.2030
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
30.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über die bundesweite Lieferung von tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln (Los 15), aufgeteilt in vier Regionallose.

Optionen/Verlängerung: Eine optionale Verlängerung um mind. 3 Monate und max. 12 Monate.

Lose (4)

  1. Nord
  2. Ost
  3. Süd
  4. West

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Das Unternehmen und ggf. auch seine wesentlichen Unterauftragnehmer muss / müssen bereit sein, sich auf Anforderung durch eine Dienststelle der Bundeswehr auditieren zu lassen.
  • Das Unternehmen muss über ein Food-Defence-Konzept verfügen.
  • Das Unternehmen muss die Rechtsvorschriften über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, beachten, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuell gültigen Fassung. Nachzuweisen durch: Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlage ''Eigenerklärung Art. 5k VO 833_2014''.
  • 1. Gegen das Unternehmen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Bedenken der Hausbank gegen die finanzielle Leistungsfähigkeit vorliegen. Nachzuweisen durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hausbank gemäß Vergabeunterlage ''Unbedenklichkeitserklärung Hausbank''. 2. Das Unternehmen muss die ''Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, …
  • Das Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen sein. Nachzuweisen durch: Angabe der Handelsregisternummer und des zuständigen Gerichts in der Vergabeunterlage ''Angebotsformular''.

Branchen

Catering, Verpflegung & Lebensmittel

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 3f576b74-c655-4071-9e3b-c27e0ef6582d-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.