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Verlegung des Gästebusparkens am Deutsche Bank Park - Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen

Angebotsfrist
05.10.2026, 14:00 Uhr
Auftraggeber
Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
Ort
Frankfurt am Main, Hessen
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
02.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (nachfolgend auch als SSF, Auftraggeberin oder AG bezeichnet) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main. Zum Portfolio der SSF zählen unter anderem der Deutsche Bank Park und die BBBank Arena. Die Stadt Frankfurt am Main hat zudem die Steuerung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung der Arena auf dem Parkplatz P9 des Deutsche Bank Parks an die SSF übertragen. Im Zuge der Weiterentwicklung der Verkehrsorganisation am Deutsche Bank Park in Frankfurt am Main ist vorgesehen, den bestehenden Gästebusparkplatz innerhalb des Grundstücks der SSF zu verlagern. Der neue Gästebusparkplatz sollte eine kurze und direkte Zuwegung für Gästefans zum Gästeblock schaffen und eine Vermischung der Fanlager verringern. Dafür wurde die Fläche hinter der Ostkurve für die Verlagerung des Gästebusparkplatzes im Rahmen einer Machbarkeitsstudie als geeignet identifiziert. Der neue Standort für das Gästebusparken befindet sich südöstlich des Stadions unmittelbar angren-zend an die Stadionumfahrt, Verteilerbereiche des Stadions und des Gästesektors auf einer bislang bewaldeten Fläche.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • A) Bei Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist der entsprechende Auszug aus dem Handels-/ Partnerschaftsregister erst im Auftragsfall vorzulegen. B) Bei Unternehmen mit einem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist im Auftragsfall ein Auszug aus dem jeweiligen Handels-/ Partnerschaftsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI …
  • A) Als Bewerber sind natürliche Personen zugelassen, wenn sie gemäß § 57 HBO (Hessische Bauordnung) über die notwendige Sachkunde und Erfahrung verfügen, um für die Vorbereitung des Bauvorhabens geeignet zu sein. B) Als Bewerber sind natürliche Personen zugelassen, wenn sie gemäß § 67 HBO (Hessische Bauordnung) bauvorlageberechtigt sind. C) Bei juristischen Personen muss mindestens eine …
  • A) Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: 5.000.000 EUR (pro Schadensfall, mind. 2-fache Jahresmaximierung) - Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 EUR (pro Schadensfall, mind. 2-fache Jahresmaximierung)
  • A) Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. B) Im Fall einer Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.2) sowie bei Eignungsleihe (vgl. Kapitel 1.3) sind die Angaben in der jeweiligen Anlage anzugeben. Zum Nachweis der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen werden die jeweiligen Angaben des Bieters, der …
  • A) Erklärung zu den durchschnittlich festangestellten Beschäftigten zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots und in den beiden davor liegenden Jahren mit Qualifikation und Berufserfahrung bezogen auf die ausgeschriebene oder vergleichbare Leistung. B) Im Fall einer Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.2) sowie bei Eignungsleihe (vgl. Kapitel 1.3) sind die Angaben in der jeweiligen Anlage anzugeben. …
  • A) Der Nachweis der geforderten Referenzen erfolgt durch Eintragung in den nachfolgenden Referenzblättern. Die Prüfung der Referenzen erfolgt nur für die dort eingetragenen Projekte. B) Der Bewerber hat zur Darlegung der Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzen in Bezug auf die folgenden Bereiche darzulegen: Referenzkategorie 1 - Freiraumplanung - 2 wertungsfähige Referenzen - Neubau …

Branchen

Architektur & Stadtplanung in HessenIngenieurleistungen, Vermessung & Gutachten in Hessen

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Quelle: Bekanntmachung f705528b-b6bb-4edc-9692-6c181220b346-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.