Frist abgelaufen

Rahmenvertrag für die Übernahme und Entsorgung von gefährlichen mineralischen Abfällen

Teilnahmefrist
09.09.26, 12:00 Uhr
Auftraggeber
Stromnetz Berlin GmbH
Ort
Berlin, Berlin
Veröffentlicht
07.08.2026
Geschätzter Auftragswert
9.100.000 €
Laufzeit
01.02.2027 – 31.01.2029
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahren ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die fachgerechte Entsorgung von gefährlichen mineralischen Abfällen. Ziel ist die Reinigung und Aufbereitung der mineralischen Abfälle und eine anschließende Verwertung oder Entsorgung durch den Auftragnehmer.

Hinsichtlich der Schätzmengen wird von ca. 16.000 Tonnen mineralischer Abfall pro Jahr mit einer jährlichen Steigerung von 10% ausgegangen. Hinsichtlich des vergaberechtlich relevanten, maximalen Höchstvolumens wird von insgesamt 9,1. Mio. EUR über die gesamte Vertragslaufzeit von 5 Jahren (inkl. Optionen) über alle Vertragspartner ausgegangen. Die Leistungserbringung erfolgt in einer Anlage des Auftragnehmers.

Eignungsanforderungen

  • Mindestbedingung Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 1.800.000,00 EUR betragen. Weitere Erläuterungen gemäß den Teilnahmebedingungen Ziffer 5.2.
  • Der Bewerber hat mindestens 2 Referenzen vorzulegen. (Mindestbedingung) Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest: Die Vergleichbarkeit wird erreicht, wenn der Gegenstand der Referenz mindestens die Verwertung von gefährlichen mineralischen Abfällen mit einem Gesamtvolumen von >10.000t in einem Jahr umfasst. Im Falle von Rahmenverträgen können die einzelnen …
  • Anerkennung der Sonderabfallgesellschaft Berlin Brandenburg mbH (SBB) (Mindestbedingung) Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie bei der Sonderabfallgesellschaft Berlin Brandenburg mbH (SBB) gelistet als Entsorgungsanlage für die betreffenden Abfallarten gelistet sind. Weitere Erläuterungen gemäß den Teilnahmebedingungen Ziffer 5.3.
  • Betriebsgenehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Mindestbedingung) Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie über eine gültige Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die angefragte abfallwirtschaftliche Tätigkeit bzw. die eingesetzte Behandlungsanlage verfügen. Weitere Erläuterungen gemäß den Teilnahmebedingungen …
  • BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (Mindestbedingung) Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass die eingesetzte Anlage sowie deren Betrieb den Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung entsprechen. Der Nachweis hat durch eine aussagekräftige technische Beschreibung der vorgesehenen Anlagenauslegung und der betrieblichen Maßnahmen zu …
  • Stoffliche Auftrennung in mindestens 2 Fraktionen (Mindestbedingung) Zugelassen werden nur Bewerber, die nachweisen können, dass die eingesetzte Anlage nach dem Waschprozess eine stoffliche Auftrennung in mindestens zwei Fraktionen gewährleistet. Hierzu gehören mindestens: 1. Grobfraktion (z. B. > 60 mm) 2. Feinkornfraktion (z. B. < 63 µm) Weitere Erläuterungen gemäß den …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.