Frist abgelaufen
Vergabe-Nr.: 2621804803; Umfeldgestaltung Kuthteich (Restloch 38)
- Angebotsfrist
- 21.09.26, 09:00 Uhr
- Auftraggeber
- LMBV mbH, Einkauf Lausitz, Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg
- Ort
- Lauchhammer, Brandenburg
- Veröffentlicht
- 31.08.2026
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
Leistungsbeschreibung
Kurzbeschreibung:
Zur Erweiterung des Radwegenetzes der Stadt Lauchhammer soll entlang des Kuthteichs ein Fuß- und Radweg (Süd- und Ostufer) entstehen.
Die Gestaltung des Wegs durch die ökologisch sensiblen Bereiche ist über einen Bohlensteg geplant mit einer Brücken über einen kleinen
Graben. Die geplante verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Schotterweg von der Ortrander Straße, welche nördlich der gekennzeichneten
Sperrfläche vor dem Kreisel anbindet und von dort aus bis zu einem Parkplatz führt. Der Parkplatz soll mit einer Schotterdecke gestaltet
werden für insgesamt 10 Stellplätze. Folgende Aufenthalts- und Aktivitätsmöglichkeiten sind geplant:
Spielplatzbau: Thema Bergbau und Seilbahn; Balancier- und Hangelparcour;Beobachtungsturm und -wand; Sitzbänke;
Abfallbehälter; Informationstafeln
Wege- und Brückenbau: ca. 750m Fuß- und Radweg; ca. 150m Steg; ca. 6 Monate Wasserhaltung
Pflanzen: ca. 74 Bäume; ca. 298 Sträucher.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Ausführungsfristen:
Beginn der Bauleistung: 20.11.2026
Ende der Bauleistung: 31.12.2027
WEITERE FRISTEN:
Einzelfristen des Vertrages:
- Teil-Abnahme der § 4-Leistungen zum 31.12.2027
- Ausführungsbeginn ist der in den Vergabeunterlagen Fbl. 214 (Besondere Vertragsbedingungen – BVB) unter 1.1. ausgewiesene 20.11.2026. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Frist (= Vertragsfrist)
gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 VOB/B. Dem Auftragnehmer steht es frei, vor diesem Termin mit der Ausführung zu beginnen, frühestens jedoch 6 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Auf § 5 Abs. 2 Satz 3
VOB/B wird in diesem Fall verwiesen. Ansprüche aus einem gegenüber dem 20.11.2026 früheren Ausführungsbeginn sind ausgeschlossen.
OPTIONEN:
I) Die Leistungen zur Rekultivierung für den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2031 werden als Option vereinbart.
Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 06/2027.
II) Die Leistung der Position 05.01.00100 - Spielanlage Bergbau-Förderturm wird als Option vereinbart (§ 4-
Anteil). Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 11/2026.
Die Beauftragung der Optionen erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
unter folgenden Bedingungen:
- Unterzeichnung des 7. Ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der
ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über
die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis 2032
- Sicherstellung der Finanzierung für § 4-Anteil
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannteBedingungen erfüllt sind. Sofern der
Auftraggeber die Optionen beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen
verpflichtet.
Rahmenbedigungen zur Leistung
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine kombinierte § 2- und § 4-
Maßnahme aus dem Verwaltungsabkommenzur Braunkohlesanierung. Der geschätzte
Auftragswert der § 4-Maßnahme "Umfeldgestaltung Kuthteich (Restloch 38)"
beträgt rund 880.000,00 Euro. Das betrifft die Gruppenstufe 01 - 2026 § 4 Umfeldgestaltung
Kuthteich und die Gruppenstufe 2 - 2027 § 4 Umfeldgestaltung Kuthteich. Dieser Betrag
entspricht zugleich der maximal verfügbaren Haushalts- bzw. Budgetobergrenze des
Auftraggebers für die genannten Gruppenstufen. Für Angebote, deren Angebotspreis für die
genannten Gruppenstufen die Budgetobergrenze von 880.000,00 EUR überschreiten, wird im
Einzelfall eine Prüfung der Finanzierung erfolgen. Bei Nichtsicherstellung der Finanzierung können
mangels verfügbarer Haushaltsmittel die Angebote nicht bezuschlagt werden und werden
von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht: Ja
Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich
eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor.
Umfeldgestaltung; Erweiterung Radwegneth; Fuß- und Radweg; …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.