Rahmenvereinbarung für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten auf Straßen im Landkreis Nordsachsen, 2027
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landratsamt Nordsachsen
- Ort
- Eilenburg, Sachsen
- Fläche (laut Beschreibung)
- ca. 3.000 m²
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
Leistungsbeschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Nordsachsen; Bereich/Abteilung: Dezernat Bau und Umwelt, Straßenbauamt; Straße, Hausnummer: Dr.-Belian-Straße 4 - 5; Postleitzahl: 04838; Ort: Eilenburg; Land: DE
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Rahmenvereinbarung
e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nordsachsen (gesamtes klassifiziertes Straßennetz); Postleitzahl: 04838; Ort: Eilenburg; Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung: Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für das gesamte Gebiet des Landkreises Nordsachsen. Der Abruf der Einzelaufträge wird durch die Straßenmeistereien und das Straßenbauamt des Landratsamtes Nordsachsen zeitlich versetzt und mit unterschiedlichem Leistungsaufwand erfolgen.
Voraussetzung für die Angebotsabgabe ist der Nachweis zu Erfahrungen mit Rahmenvereinbarungen (von mindestens drei Jahren). Dieser Nachweis ist durch geeignete Referenzen zu erbringen.
Die Rahmenvereinbarung gilt erstmalig vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien die Rahmenvereinbarung drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen der Ausschreibung in Gänze an den Erstplatzierten und den Zweitplatzierten zu vergeben (Bindung von zwei Vertragspartnern). Die Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber erteilt in Abhängigkeit von der Wirtschaftlichkeit der Bieterangebote, der territorialen Lage (Entfernung Bauvorhaben und Betriebsstätte) sowie der Kapazitätsverfügung der Auftragnehmer.
Die ausgeschriebenen Mengen sind nicht garantiert. Sie können je nach dem Schadensbild der Baustrecke, örtlichen Begebenheiten und Umfang der Instandsetzungsarbeiten in der Anzahl der Mengen variieren. Es sind insgesamt ca. 12 Einzelmaßnahmen im gesamten Unterhaltungsgebiet der Straßenmeistereien Dahlen, Delitzsch, Eilenburg, Oschatz und Torgau vorgesehen. Die Anzahl ist nicht bindend und kann variieren.
Der Leistungsumfang der einzelnen Baumaßnahmen ist sehr unterschiedlich. Eine Orientierung bietet die folgende Hauptmassenzusammenstellung:
Verkehrsrechtliche Anordnungen beantragen, Verkehrssicherungsleistungen planen und ausführen: 6 Stück
Bankettarbeiten (schälen und profilieren)
Entwässerungsarbeiten (Straßeneinläufe, Rinnen u.a. anpassen bzw. erneuern)
Bodenverfestigung durchführen: 3.000 m²
Asphalt fräsen: 38.000 m²
Bitumenemulsion aufsprühen: 46.000 m²
Asphalteinbau (Deckschicht): 30.500 m²
Asphalteinbau (Tragschicht, Binder, Profilausgleich, Randverstärkung u.a.): 970 t
Abstumpfungsmaßnahmen durchführen: 30.500 m²
Gesamten Kehrleistungen: 68.000 m²
Vormarkierung / Verkehrsfreigabemarkierung aufbringen
Dauermarkierung (in Typ II KP, KSP und Agglomerat/Längs- und Quermarkierung/Pfeile u. a.)
Der Auftragnehmer hat über die gesamte Bauzeit die Verkehrssicherung und -führung der Baumaßnahme zu gewährleisten. Innerhalb der Baustelle gelten die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) und die StVO mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in der aktuellen Fassung.
Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen aller verwendeten Materialien ist durch entsprechende Eignungsprüfungen und ggf. anderweitige Qualitätszertifikate bzw. Erstprüfungen, werkseigene Produktionskontrollen, Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnungen für Asphaltmischgut, Fahrbahnbeton und hydraulisch gebundene Tragschichten dem Auftraggeber vor Beginn der Baumaßnahme nachzuweisen. Dem Auftraggeber sind die entsprechenden Unterlagen zu übergeben.
Für Baustoffeingangs- und Eignungsprüfungen zu Baustoffen und Baustoffgemischen der folgenden Fachgebiete gelten die Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau.
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass …
Branchen
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Quelle: Bekanntmachung 25856994-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.