Einrichtung eines digitalen Lernmanagementsystems inkl. E-Trainings bzw. E-Learning
- Angebotsfrist
- 12.10.2026, 09:00 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Schwelm
- Ort
- Bayern
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Schwelm schreibt die Bereitstellung und Implementierung eines cloudbasierten Lernmanagementsystems einschließlich E-Trainings für bis zu 400 Nutzerlizenzen aus.
Der Leistungsumfang umfasst ein verwaltungsspezifisches E-Training-Portfolio sowie die Wartung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des Systems.
I. Eignungskriterien
1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
a) Betriebshaftpflichtversicherung
2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit
a) 3 Referenzen: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren aus dem kommunalen Sektor
3. rechtliche Eignung
keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974)
Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.
VI. Ausführungszeitraum :
01.12.2026 - 30.01.2030
VII. Zuschlagskriterien:
-Preis (Gewichtung 30%)
Qualität & Benutzerfreundlichkeit (Gewichtung 70%)
Unterkriterium 1: Angebot von Spezialthemen gem. Leistungsbeschreibung C2 (5%)
Unterkriterium 2: Qualität der Lerninhalte (30%)
Unterkriterium 3: Benutzerfreundlichkeit der Plattform (35%)
!!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
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Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 25870226-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.