Vergabe der Erstellung eines Open Source Hardware Mustervertrages
- Angebotsfrist
- 28.10.2026
- Auftraggeber
- Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Abteilung 2 - Finanzen, Zentrale Auftragsvergabe
- Ort
- Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
Leistungsbeschreibung
Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
JTC-C1 OSH-FLA
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Abteilung 2 - Finanzen, Zentrale Auftragsvergabe
Universitätsplatz 10
06108 Halle (Saale)
Deutschland
Telefonnummer:
[siehe Bekanntmachung]
Telefaxnummer:
[siehe Bekanntmachung]
E-Mail-Adresse:
[siehe Bekanntmachung]
Internet-Adresse:
https://www.uni-halle.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:
Für den Juristischer Bereich - Law School an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
soll ein Muster für Lizenzverträge zur nicht-exklusiven Übertragung von Nutzungsrechten im Kontext von Open-Source-Hardware entwickelt werden.
Menge und Umfang:
Lieferung gemäß Leistungsbeschreibung
Ort der Leistung:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristischer Bereich - Law School // Öffentliches Recht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht
Universitätsplatz 10a
06108 Halle (Saale)
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:
Nein
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
01.12.2026
Ende der Ausführungsfrist:
31.08.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a0e7e354a9-28350375c22f29ae
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:
28.10.2026 24:00
Ablauf der Bindefrist:
30.11.2026
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
:
Innerhalb von 14 Tagen X% Skonto (Im Angebot angeben); innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
:
Vor Zuschlagserteilung wird durch den Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € netto bei Bundesamt für Justiz ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister abgerufen.
Des Weiteren werden gemäß § 1 Abs. 2 Satz TVergG LSA, nach dem Bestbieterprinzip, die Bewerbererklärung und die Erklärungen zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit, zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern und Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Zur Beurteilung der Eignung und Erfahrung der Bieter sind Nachweise und Referenzen zu bis zu drei ähnlichen oder relevanten Projekten einzureichen. Darüber hinaus wird der Nachweis verlangt, dass die beschriebenen fachlichen Kompetenzen auch personell für das Projekt zur Verfügung stehen - beispielsweise durch Nennung der betreffenden Personen zusammen mit einem Verweis auf deren persönliche Website oder Lebenslauf.
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis:
Nein
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
1 Preis (35%), 2 Fachliche Eignung (65%)
15. Sonstiges:
Hardware,Unternehmensberatung,Rechtsberatung, Gutachten/ Studie (Recht)
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 25872112-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.