LVR-Schülerbeförderung zur Dst. 451, LVR-Donatus-Schule in Pulheim, 451-TL10R
- Angebotsfrist
- 14.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen
- Ort
- Pulheim, Nordrhein-Westfalen
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
So geben Sie ein Angebot ab
- Ausschreibung öffnen auf vergabe.lvr.de und die Vergabeunterlagen herunterladen – das ist in der Regel kostenlos. Registrieren Sie sich dort als Bieter (meist ebenfalls kostenlos): Dann erfahren Sie von Änderungen und Antworten auf Bieterfragen.
- Unterlagen prüfen: Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis, Formblätter (Angebotsschreiben, Eigenerklärungen) und die verlangten Nachweise.
- Fragen stellen Sie schriftlich über die Vergabeplattform, nicht am Telefon – die Antworten gehen an alle Bieter.
- Angebot einreichen vor Fristende (14.10.2026, 12:00 Uhr), in der verlangten Form – meist elektronisch über die Plattform, nicht per normaler E-Mail. Planen Sie Puffer ein: Nach Fristende wird nichts mehr angenommen.
Angaben automatisch aus der Bekanntmachung; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Schülerbeförderung wird für den LVR die tägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu den verschiedenen LVR-Förderschulen vergeben. Details zu den Wohnorten, den Standorten der Schulen sowie die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Beförderungsplänen je Los.
Neben den klassischen Tageslinien gibt es ggf. weitere Varianten der Schülerbeförderung, wie beispielsweise Wochenendlinien, Vorschullinien und Unterrichtslinien. Des Weiteren werden im Einzelfall zusätzliche Linien /Leistungen
(Z-Linien) für abweichende Hin- oder Rückfahrten abgefragt. Details, insbesondere über die wöchentliche Anzahl der Fahrten, entnehmen Sie bitte den beigefügten Beförderungsplänen.
LVR-Schülerbeförderung
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quellen: Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0), 25901862. Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.