Frist abgelaufen

Gruppenversicherungsvertrag über eine betriebliche Krankenversicherung für alle Mitarbeitenden

Teilnahmefrist
28.09.26, 12:00 Uhr
Auftraggeber
WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
Ort
Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
27.08.2026
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2028
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Leistungsbeschreibung

Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH sowie sämtliche Tochterunternehmen beabsichtigt, zur Förderung der Gesundheit der Belegschaft und zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität einen Gruppenversicherungsvertrag über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) einzurichten.

Eignungsanforderungen

  • Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft hat/haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
  • Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft hat/haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine zwingenden sowie keine fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
  • Zulassung als Krankenversicherer: Erklärung, dass die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenversicherung vorliegt. (i.d.R. durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
  • Angabe zum Umsatz (gebuchte Bruttobeiträge) im Bereich der Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren. Geforderter Mindeststandard: Der Mindestumsatz muss mindestens 750 Mio. Euro/Jahr betragen.
  • Beobachtung/Auflagen durch BaFiN Mindeststandard: Eigenerklärung (Anlage 01), dass das Unternehmen nicht unter besonderer Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats ist keine Beobachtung zum Zwecke der …
  • Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb Mindeststandard: Nachweis (Kopie) über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates verfügen

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.