Frist abgelaufen
Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg
- Teilnahmefrist
- 14.09.26, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Hansestadt Havelberg
- Ort
- Havelberg, Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- 16.08.2026
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Leistungsbeschreibung
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Mit Datum vom 28.11.2024 fasste der Stadtrat der Hansestadt Havelberg den Beschluss zur Aufstellung eines gesamträumlichen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg. Das Plangebiet des Flächennutzungsplans umfasst eine Größe von insgesamt 14.916 Hektar. Innerhalb dieses Plangebietes ist unter anderem die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergienutzung (ca. 759 ha) und Freiflächenphotovoltaikanlagen (ca. 89 ha) als potenzielle Eignungsflächen geplant. Zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen zur Erstellung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg mit einem Plangebiet von insgesamt 14.916 Hektar wird dieses europaweite VgV-Verfahren durchgeführt. Die Hansestadt Havelberg in der heutigen Ausdehnung entstand durch die Eingemeindung der ehemals selbständigen Gemeinden Jederitz, Nitzow, Vehlgast-Kümmernitz am 01.01.2002 und Garz, Kuhlhausen und Warnau am 01.01.2005. In der Einheitsgemeinde leben 6.424 Einwohner (Stand 30.11.2025), womit das Plangebiet mit 43,4 Einwohnern je km² sehr dünn besiedelt ist. Derzeit sind im Gebiet 2 Flächennutzungspläne wirksam: - Flächennutzungsplan der Stadt Havelberg (1993) - Flächennutzungsplan der Ortschaft Nitzow (1991) Die wirksamen Flächennutzungspläne sind über 30 Jahre alt und berücksichtigen bisher kein einheitliches, die gesamte Einheitsgemeinde umfassendes Planungskonzept. Zudem sind die darin enthaltenen Planungsziele aufgrund des demografischen Wandels teilweise nicht mehr umsetzbar. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die gesamte Einheitsgemeinde ist somit städtebaulich unbedingt erforderlich. Neben der Anpassung an die geänderten städtischen Gebietsstrukturen, den demografischen Wandel und den Klimaschutz ist auch die Sicherung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Entwicklungsflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie sowie die Berücksichtigung der Aspekte der Förderung erneuerbarer Energien ein zentrales Anliegen. Das im Jahr 2021 fortgeschriebene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) 2035 der Hansestadt Havelberg beinhaltet hierzu unter anderem strategische Leitlinien und Empfehlungen.
Eignungsanforderungen
- Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV Als Berufsqualifikation seitens der Projektleitung wird der Beruf des Stadtplaners gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe …
- Wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und - mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und …
- Technisch-berufliche Leistungsfähigkeit Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Mindestanforderungen an die Referenz: Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) Leistungsumfang der ersten Referenz Die Referenz muss eine Leistung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) im Sinne des § 18 HOAI in Verbindung mit Anlage …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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