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EU-weite Ausschreibung
Instandhaltung, Instandsetzung und Serviceunterstützung für die konferenz- und medientechnischen Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
- Angebotsfrist
- 28.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Deutscher Bundestag - Vergabereferat
- Ort
- Berlin, Berlin
- Laufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der medien- und konferenztechnischen Anlagen in Form der Aufrechterhaltung als auch Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Serviceunterstützungs- und Reparaturleistung
Eignungsanforderungen (Auszug)
- - Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordruckes). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Leistungsgegenstandes (Instandhaltungs- und Serviceunterstützungsleistungen für konferenz- und medientechnische Anlagen in mehr als fünf Konferenzräumen. Sie können …
- - Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordruckes). Das Unternehmen muss jahresdurchschnittlich mindestens 2 Projektleiter/Ingenieur, 10 Facharbeiter sowie 2 AV-Programmierer beschäftigt haben. Die Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
- - Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (Instandhaltungs- und Serviceunterstützungsleistungen für konferenz- und medientechnische Anlagen) betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 500.000,00 Euro betragen haben. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 3cb593be-b65c-4bd4-a39c-918c1c4890b1-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.