Neugestaltung Mainlände - Tiefbauarbeiten
Neugestaltung Mainlände - Tiefbauarbeiten
- Angebotsfrist
- 09.11.2026, 08:00 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Volkach
- Ort
- Volkach, Bayern
- Laufzeit
- 01.03.2027 – 02.11.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
Leistungsbeschreibung
Die Mainlände Volkach soll als grüner naturnaher Parkraum am Flussufer gestaltet werden. Der zentrale Bereich zum Main hin wird mit offenen Wiesen und Rasenflächen entwickelt. Die Zugänge aus der Altstadt werden direkt zu punktuellen Aufenhaltsbereichen am Wasser geführt, begleitet von Baumreihen als optische und räumliche Fortsetzung der angrenzenden Obstbaumreihen als Nutzgärten. Ein naturnaher Spielplatz für alle Altersstufen sowie ein großzügiger Jugendsportbereich unter der Mainbrücke werden in die Grünanlage eingebettet. Die Wohnmobilstellplätze werden reduziert neu hergestellt, eine neue Slipanlage für die Wasserwacht wird hergestellt. Die neue Wegeführung wird übersichtlich und intuitiv gestaltet.Leistungsumfang: Gesamtbaufläche Außenanlagen ca. 22.400 m²Art und Umfang der ausgeschriebenen Tiefbauarbeiten:Die Tiefbauarbeiten umfassen:-Baustelleneinrichtung, vorbereitende Arbeiten-Abbrucharbeiten, Rodung, Oberbodenarbeiten-Bautechnische Bodenarbeiten-Mauern, Treppen, Pfeiler-Entwässerung, Regenrückhaltung, Uferbereiche-Wege, Plätze, Einfassungen-Sportplatzflächen (Oberflächen sowie Sportgeräte)-Spielplatzflächen (Herstellen Oberflächen)-Vegetationstechnische Bodenarbeiten-Saatarbeiten, Fertigstellungspflege-Einrichtung, Ausstattung (Sitzbänke, Tische, Sonnenliegen, Mülleimer, Fahrradbügel etc.)-Elektrische Anlagen-Leitungsumverlegungen-Einfriedungen-Entsorgung
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=330385
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung dc15d5fe-a4a8-427a-b854-709a60f95ac8-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.