Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Produktionstechnik inkl. Personal
- Angebotsfrist
- 20.10.2026, 09:00 Uhr
- Auftraggeber
- Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Neckarstr. 230 70190 Stuttgart
- Ort
- Stuttgart, Baden-Württemberg
- Laufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2030
- Geschätzter Auftragswert
- 1.880.000 €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
Leistungsbeschreibung
Der Südwestrundfunk beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung von Produktionstechnik inkl. Personal abzuschließen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Beschallungen, Beleuchtungen und Bühnenkonstruktionen inkl. Personal für verschiedene Produktionen, die unter der Organisationsherrschaft des SWR innerhalb seines Sendegebietes (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) stattfinden.
Optionen/Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit dem Zuschlag geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 01.01.2027. Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt 24 Monate. Die Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet jedoch spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung durch einen der Vertragspartner bedarf.
Lose (3)
- Bereitstellung von Beschallungstechnik inkl. Personal
geschätzt 480.000 € - Bereitstellung von Beleuchtungstechnik inkl. Personal
geschätzt 800.000 € - Bereitstellung von Bühnenkonstruktionen inkl. Personal
geschätzt 600.000 €
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen …
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebot ausgefüllt einzureichen.
- Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein bezogen auf das Bekanntmachungsdatum.
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung o Versicherungssummen: € 5.000.000,00 pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchst-leistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt € 10.000.000,00. o Versicherungssummen: € 100.000,00 pauschal jeweils für Vermögensschäden. Die Deckungssumme gilt je …
- Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Aus dem Nachweis muss sich eine Ausfallwahrscheinlichkeit/Risikoklasse ableiten lassen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate …
- Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren mit Einhaltung der Mindestumsätze. Mindestumsatz pro Jahr: 180.000 € netto pro Jahr
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 5a6e19d3-9f11-4b07-aca4-bd8a901f6f97-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.