Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4-5 (Elektro) gem. HOAI 2021 für den Neubau der Zweifeld-Sporthalle am Elbe-Gymnasium in Boizenburg (Stufenvertrag)
- Angebotsfrist
- 07.10.2026, 09:30 Uhr
- Auftraggeber
- Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
- Ort
- Boizenburg, Mecklenburg-Vorpommern
- Laufzeit
- 26.10.2026 – 31.08.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Leistungsbeschreibung
Planungsleistungen für den Neubau der Zweifeldsporthalle des Elbe-Gymnasiums Boizenburg, Ludwig-Reinhard-Straße in 19258 Boizenburg, gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4+5, Leistungsphase 1-4, Leistungsphase 5-8 optional (Stufenvertrag).
Optionen/Verlängerung: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4-5. Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, aktuell und nicht älter als 12 Monate
- Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, aktuell und nicht älter als 12 Monate
- Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, aktuell und nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, gültig und nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Kopie, gültig und nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, gültig und nicht älter als 12 Monate
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 76a57b0f-a132-4182-8198-39cb353f03b7-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.