Gewässerwiederherstellung Ahr, Teilprojekt ADN421 Insul Ortslage Bauabschnitt 1
- Angebotsfrist
- 05.10.2026, 11:00 Uhr
- Auftraggeber
- Kreisverwaltung Ahrweiler
- Ort
- Insul, Rheinland-Pfalz
- Laufzeit
- 16.11.2026 – 27.08.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
Leistungsbeschreibung
Ziel des Vorhabens ist die Gewässerwiederherstellung und Entwicklung der Ahr im Ortsbereich Insul dahingehend, dass durch die Vergrößerung des Gewässerkorridors künftig mehr Retentionsraum für Hochwasserabflüsse zur Verfügung steht und Überschwemmungs- sowie Erosionsrisiken bis zu einem HQ100-Abfluss verringert werden.
Die Gewässerwiederherstellung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
Vorlandabtrag
• Pflanzliche Bodendecke abräumen und verwerten
• Oberboden abtragen und auf Miete setzen
• Unterboden lösen und verwerten
• Planum herstellen
• Oberboden laden und auftragen
Böschungssicherung
• temporärer Bodenaushub und auf Miete setzen
• Planum herstellen
• Böschungssicherung (mit Steinen befülltes System aus Flussmatratzen und Trenn- und
Filterlage) liefern, montieren und einbauen
• Aushubflächen schließen mit zwischengelagertem Boden
Anpassung der Sohlgleite der Hahnensteiner Mühle an das neu modellierte Vorland
• Riegelsteine liefern und einbauen
• Felsgestein für Packlage zwischen den Riegeln liefern und einbauen
• Wasserbausteine für Nachbettsicherung liefern und einbauen
Schachtbauwerke an das neue Vorlandniveau anpassen
• Schachtbauwerke aus Fertigbetonteilen kürzen durch Entnahme eines Schachtrings
vegetationstechnische Arbeiten
• Baugrund auflockern
• Feinplanum
• Ansaat
Die Erdarbeiten sind unter baubegleitender Kampfmittelsondierung auszuführen
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Angaben gemäß Formblatt VHB214 Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation
- Angaben gemäß Formblatt VHB233 / 235, soweit zutreffend
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 42394307-f43a-4a6b-b96d-8d3eec4d0d4a-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.