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2026-61_L216_Umbau_OD_Garlstorf_inkl_Nebenanlagen_OP_Ing_VA_Oberflächenentwässerung

Angebotsfrist
27.10.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg
Ort
Garlstorf, Niedersachsen
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
24.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, rGB Lüneburg beabsichtigt, die Landesstraße 216 im Zuge der Ortsdurchfahrt Garlstorf im Landkreis Harburg umzubauen. Die Landesstraße 216 beginnt an der L 213 in Nindorf und führt über Garlstorf, Gödenstorf, Salzhausen, Westergellersen, Kirchgellersen, Reppenstedt und Lüneburg nach Osten bis zum Anschluss an die A 39. Der geplante Umbau der L 216 umfasst den Streckenabschnitt innerhalb der Ortsdurchfahrt Garlstorf von Abs.-Nr. 20, Station 1.063 - 1509 und Abs.-Nr. 40, Station 0 - 479 einschließlich der Erneuerung der Oberflächenentwässerungsanlagen. Die Gesamtstrecke beträgt ca. 1.021 m. Die bestehende Verkehrsanlage weist erhebliche bauliche und funktionale Mängel auf. Die Landesstraße 216 erfüllt im Bereich der Ortsdurchfahrt Garlstorf die heutigen verkehrlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht mehr und bedarf daher einer grundlegenden Erneuerung. Im Rahmen der Planung ist die Verkehrsanlage an die aktuellen technischen und verkehrlichen Anforderungen anzupassen. Hierzu zählen insbesondere die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich eines den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) entsprechenden Oberbaus sowie die Herstellung einer Regelfahrbahnbreite von 6,50 m zwischen den Bordanlagen. Darüber hinaus ist die vorhandene Oberflächenentwässerung grundlegend zu erneuern und entsprechend den geltenden technischen Regelwerken neu zu ordnen. Weiterer Bestandteil der Planung ist die barrierefreie Umgestaltung der vorhandenen Bushaltestellen. Zudem sind die Nebenanlagen sowie die angrenzenden Einmündungsbereiche im erforderlichen Umfang an die neue Straßenraumgestaltung anzupassen. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung einer leistungsfähigen, verkehrssicheren und zukunftsgerechten Ortsdurchfahrt unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer. Für den Abschnitt Nr. 20, Station 1+063 bis 1+509, erfolgte bereits im Vorfeld die Planung eines Regenrückhaltebeckens (RRB). Der Abschnitt Nr. 40, Station 0+000 bis 0+479, wurde hierbei nicht berücksichtigt. Daher sind im Rahmen der vorliegenden Vergabe das Erfordernis eines Regenrückhaltebeckens für diesen Abschnitt zu prüfen sowie dessen Planung gegebenenfalls auszuarbeiten.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • § 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
  • § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR gegeben ist.
  • § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Projektleiter und Projektbearbeiter mindestens jeweils 1 Referenzen in abgeschlossenen Objekt-planungen Verkehrsanlagen und 1 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke …
  • § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Es ist mindestens 1 Referenz zu Objektplanungen der Verkehrsanlagen und 1 Referenz zu Objekt-planungen Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) gemäß HOAI für die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur …
  • § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachzuweisen ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Diplom-Ingenieur/in (FH/TH/TU), Bachelor oder Master) oder ein vergleichbarer Abschluss für den Projektleiter, …
  • § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) im eigenen Unternehmen beschäftigen.

Branchen

Ingenieurleistungen, Vermessung & Gutachten in Niedersachsen

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 608742ca-7ecb-4155-abef-66ee7e88be29-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.