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NEU RV Kopierpapier LHD

Angebotsfrist
12.10.2026, 15:00 Uhr
Auftraggeber
Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Haupt- und Personalamt
Ort
Dresden, Sachsen
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2028
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
10.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Kopierpapier für die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden

Optionen/Verlängerung: Leistungszeitraum 01.01. bis 30.06.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.12.2028.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Der Bieter hat MIT ANGEBOTSABGABE eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: - Angaben zu geeigneten Referenzen (Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber, Ansprechpartner (Name, Tel.), Leistungszeitraum, Auftragswert), mindestens 2 Referenzen zur erbrachten Lieferungen bzw. Dienstleistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
  • Der Bieter hat MIT ANGEBOTSABGABE eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: - Erklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
  • Der Bieter hat MIT ANGEBOTSABGABE eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: - Erklärung zu Gewerbean-/Gewerbeummeldung; - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB; Eigenerklärung bzgl. Verordnung (EU) Nr. 2025/395; -> Der Nachweis der Eignung für alle geforderten Eigenerklärungen kann auch durch einen Eintrag in ein Zertifizierungsverzeichnis geführt werden. …

Branchen

Büromaterial, Papier & Verbrauchsmaterial in Sachsen

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 443ab38f-2bea-47b4-a134-731ea2222bb0-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.