Landkreis Ludwigslust-Parchim - Planungsleistungen zum Brandschutz gemäß Schriftenreihe AHO Nr. 17 für den Neubau der Zweifeld-Sporthalle am Elbe-Gymnasium in Boizenburg (Stufenvertrag)
- Angebotsfrist
- 07.10.2026, 11:30 Uhr
- Auftraggeber
- Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
- Ort
- Boizenburg, Mecklenburg-Vorpommern
- Laufzeit
- 02.11.2026 – 31.08.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
Leistungsbeschreibung
Planungsleistungen für den Neubau der Zweifeldsporthalle des Elbe-Gymnasiums Boizenburg, Ludwig-Reinhard-Straße in 19258 Boizenburg, gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 "Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz" Stand Dezember 2022, Leistungsphase 1-4, Leistungsphase 5+8 optional (Stufenvertrag).
Optionen/Verlängerung: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 der Planungsleistung Brandschutz. Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Besonderer und Zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, aktuell und nicht älter als 12 Monate
- Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, aktuell und nicht älter als 12 Monate
- Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, aktuell und nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, gültig und nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Kopie, gültig und nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Kopie, gültig und nicht älter als 12 Monate
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 80f4a60b-4f24-4300-bfeb-ab201b2796a0-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.