Objektplanung LPH 6-9
- Angebotsfrist
- 08.10.2026, 11:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Ort
- München, Bayern
- Laufzeit
- 06.11.2026 – 07.05.2030
- Fläche (laut Beschreibung)
- ca. 14.000 m²
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
Leistungsbeschreibung
Erweiterung Max-Planck-Gymnasium, Weinbergerstr. 29, 81241 München
Vergabe von Leistungen der Objektplanung gem.§ 34 HOAI, LPH 6-9 für die
Das in den 60er Jahren erbaute Max-Planck-Gymnasium soll während laufendem Schulbetrieb erweitert und eine zusätzliche Sporthalle neu errichtet werden. Gebäudeteile der bestehenden Schule, sowie einzelstehende Pavillonbauten, die nicht mehr in Betrieb sind, müssen hierfür abgerissen werden (ein Abbruchplaner wurde eingeschaltet).
Das Gymnasium wurde mit den Gebäudeteilen, die erhalten bleiben, während der Planung der Erweiterung unter Denkmalschutz gestellt.
Für das Bauvorhaben wird eine BEG-Förderung beantragt.
Auf dem nördlichen Rasenspielfeld wurde ein Interimspavillon mit Fachklassen und Mensa, als Ersatz der abzubrechenden Gebäude und zur Fortführung des Schulbetriebs während der Bauphase, gerade fertig gestellt (Standzeit befristet, eine Nachnutzung durch eine andere Schule nach Fertigstellung der Erweiterung ist angedacht).
Die Erweiterung besteht aus:
- Neubau eines Lernhausgebäudes, einschließlich Fachklassen und
Mensa (Versammlungsstätte)
Viergeschossiger Baukörper mit Teilunterkellerung und Anbindung an den Bestandstrakt,
Massivbau mit Flachdach,
Gebäudeklasse 5, BGF ca. 14.000 m², BRI ca. 57.200 m³.
- Neubau einer teilunterkellerten Zweifachsporthalle (Dachtragwerk teilweise auf massiven
Holzstützen) mit Flachdach in Mischbauweise (Massivbau mit Holzdachstuhl),
Gebäudeklasse 3, BGF ca. 2.100 m², BRI 13.400 m³
Das Projekt befindet sich in der LPH 5. Der Projekteinstieg erfordert die Einarbeitung/Übergabe von zwei Planern. Ein Abbruchplaner und Baulogistiker wurden bzw. werden eingeschaltet.
Besondere Beachtung:
- Maßnahmen bei laufendem Schulbetrieb
- Denkmalschutz
- QNG/BNB-Zertifizierung
- Statische und Konstruktive Anschlüsse an den Bestand
Optionen/Verlängerung: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 6 Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 7 Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 8 Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 9 Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen. –- Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der …
- Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass …
- Der Bieter muss mindestens die Referenzen 1-2 benennen; die benannten Referenzen müssen jeweils alle geforderten Mindestbedingungen erfüllen; bei Nichterfüllung einer Mindestbedingung führt dies zum Ausschluss des Angebots. Ein Projekt kann, wenn es die Mindestbedingungen aller Referenzen erfüllt, auch mehrmals benannt werden. Man kann demnach auch mit einem Referenzprojekt alle …
- Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) Es wird ein Mindestumsatz gemittelt über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 1.000.000 EUR/Jahr gefordert.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung aa01e6a9-9f79-41fd-b9a3-1f8847dfe057-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.