noch 23 Tage
EU-weite Ausschreibung
Brücken über die A 5
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 43
- Ort
- Rastatt, Baden-Württemberg
- Laufzeit
- 01.02.2027 – 30.11.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
Leistungsbeschreibung
BW 1 Brücke im Zuge der K 3714 über die A 5, Ersatzneubau inkl. Fußgängerbehelfsbrücke
BW 7115 633 A5; Üfg. K3714, Rückbau
BW 7 Brücke im Zuge der B 462 über die A 5 Nord u. Süd, Ersatzneubau
BW 7115 632 1+2 A5; AS-Rastatt\Übf. B462, Rückbau
Eignungsanforderungen (Auszug)
- § 46 (3) Nr. 3 VgV : Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter muss mindestens
- § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerk sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Honorarzone IV, LPH 3 und 6, mit anrechenbaren Herstellkosten in Höhe von mind. EUR 4 Mio. netto als …
- §46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens Der Bieter muss mindestens über 3 Ingenieure verfügen. Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage …
- §46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
- §45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 4.000.000,00 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3.000.000,00 Mio. € gegeben ist.
- §45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 700.000 netto Mindestjahresumsatz imTätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung b9bfe0af-9407-4b25-8420-70e610cdf3b0-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.