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Neuordnung des Parkens in Bremen: Aufnahme des Straßenraums, Nachfrageerhebungen, Entwurfs- und Betriebsplanung etc.

Teilnahmefrist
03.11.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch Amt für Straßenbau und Verkehr
Ort
Bremen, Bremen
Laufzeit
59 Monate
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlicht
30.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Die Straßenräume insbesondere in den innenstadtnahen Stadtteilen Bremens sind durch parkende Fahrzeuge hoch belastet. Vielfach wird nicht regelkonform geparkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 und in der anschließenden Urteilsbegründung vom 26. September 2024 (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 - BVerwG 3 C 5.23) ein ganzheitliches, konzeptionelles Vorgehen zum stufenweisen Ordnen des Parkens unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich bestätigt. Die Stadt Bremen hat auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ein "Konzept zum Umgang mit Gehwegparken" entwickelt. Das Parken soll in den Straßenräumen Bremens gemäß den in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts formulierten Kriterien in ihren Nutzungsanforderungen sowie ihm Rahmen der bestehenden städtebaulichen Bedarfe neu geregelt werden. Dabei wird das Parken nicht nur in den im Prozess streitgegenständlich gewesenen Straßen neu geregelt, sondern auch in allen anderen Straßen, in denen verbotswidrig auf Gehwegen geparkt wird.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Geforderter Mindeststandard: Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Eigenerklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist eine Eigenerklärung zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. …
  • Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 1,0 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweisen. Hinweis: Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) die wirtschaftliche Eignungsleihe …
  • Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss seit 2021 mindestens 2 Referenzen im Bereich Verkehrsplanung nachweisen. Hinweise: Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist zusätzlich zu der Unterauftragnehmerverpflichtungserklärung (Formular D02) eine …
  • Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass aktuell mindestens 5 Verkehrsplaner im Unternehmen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Hinweis: Die Anzahl der Beschäftigten eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn …
  • Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck …
  • 1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und …

Branchen

Ingenieurleistungen, Vermessung & Gutachten in Bremen

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Quelle: Bekanntmachung ce27829e-00d9-4340-ab75-61b3ad5be4ab-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.