Neugestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen in der Neustadt Burghausen, Tiefbauarbeiten
- Angebotsfrist
- 23.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Burghausen
- Ort
- Burghausen, Bayern
- Laufzeit
- 01.03.2027 – 31.07.2028
- Fläche (laut Beschreibung)
- ca. 14.934 m²
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Burghausen plant eine umfangreiche, hochwertige Neugestaltung der Frei- und
Verkehrsanlagen in der Neustadt Burghausen, in Abschnitten der Badhöringer
Straße, der Robert-Koch Straße und der Marktler-Straße, im erweiterten Umfeld des
neuen Salzachzentrums. Ziel ist die Schaffung von neuen Aufenthaltsqualitäten in
den Freiräumen, mit Aufwertung und Erweiterung von Grünflächen, Überarbeitung
der Verkehrsführung, Errichtung neuer technischer Infrastrukturen und Erstellung
qualitativ hochwertiger Freiraumausstattungen.
Fläche Baufeld gesamt 14.934 m2
Anzahl Bauabschnitte 21 Stk.
Durchschnittliche Größe der Bauabschnitte 711 m2
Abbruch befestigter Oberflächen 10.132 m2
Schutz von Bestandsbäumen (Baumbestand Erhalt) 6 Stk.
Grünflächen Neu 1.396 m2
Erneuerung Straßeneinläufe 70 Stk.
Errichtung Sickeranlagen 3 Stk.
Anpassung Schächte 50 Stk.
Neubau Schächte 30 Stk.
Tiefbau Elektroleitungen 1.500 lfm
Tiefbau Fernwärmeleitung 650 lfm
Gründungsarbeiten, Fundamentierung 706 m3
Baumsubstrat 1.572 m3
Oberbauschichten ohne Bindemittel (FSS, KTS, STS) 4.340 m3
Randeinfassungen Naturstein 6.357 lfm
Oberflächen Naturstein D = 8/16cm ungebunden 13.736 m2
Oberflächen Naturstein D = 8/16cm gebunden 730 m2
Einfassung Grüninseln aus Betonfertigteilen 89 lfm
Eignungsanforderungen (Auszug)
- VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES: (1) Die Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über Eigenerklärungen. (2) Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für die Eigenerklärung gem. Formblatt mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). Alle Unternehmen müssen das Formblatt …
- A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf gesonderte Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
- B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG …
- C) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
- D) Erklärung zur Registereintragung. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung dc69300f-a241-48c5-a489-92739b1836c9-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.