noch 19 Tage EU-weite Ausschreibung

Neugestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen in der Neustadt Burghausen, Tiefbauarbeiten

Angebotsfrist
23.10.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Stadt Burghausen
Ort
Burghausen, Bayern
Laufzeit
01.03.2027 – 31.07.2028
Fläche (laut Beschreibung)
ca. 14.934 m²
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
25.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Burghausen plant eine umfangreiche, hochwertige Neugestaltung der Frei- und

Verkehrsanlagen in der Neustadt Burghausen, in Abschnitten der Badhöringer

Straße, der Robert-Koch Straße und der Marktler-Straße, im erweiterten Umfeld des

neuen Salzachzentrums. Ziel ist die Schaffung von neuen Aufenthaltsqualitäten in

den Freiräumen, mit Aufwertung und Erweiterung von Grünflächen, Überarbeitung

der Verkehrsführung, Errichtung neuer technischer Infrastrukturen und Erstellung

qualitativ hochwertiger Freiraumausstattungen.

Fläche Baufeld gesamt 14.934 m2

Anzahl Bauabschnitte 21 Stk.

Durchschnittliche Größe der Bauabschnitte 711 m2

Abbruch befestigter Oberflächen 10.132 m2

Schutz von Bestandsbäumen (Baumbestand Erhalt) 6 Stk.

Grünflächen Neu 1.396 m2

Erneuerung Straßeneinläufe 70 Stk.

Errichtung Sickeranlagen 3 Stk.

Anpassung Schächte 50 Stk.

Neubau Schächte 30 Stk.

Tiefbau Elektroleitungen 1.500 lfm

Tiefbau Fernwärmeleitung 650 lfm

Gründungsarbeiten, Fundamentierung 706 m3

Baumsubstrat 1.572 m3

Oberbauschichten ohne Bindemittel (FSS, KTS, STS) 4.340 m3

Randeinfassungen Naturstein 6.357 lfm

Oberflächen Naturstein D = 8/16cm ungebunden 13.736 m2

Oberflächen Naturstein D = 8/16cm gebunden 730 m2

Einfassung Grüninseln aus Betonfertigteilen 89 lfm

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES: (1) Die Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über Eigenerklärungen. (2) Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für die Eigenerklärung gem. Formblatt mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). Alle Unternehmen müssen das Formblatt …
  • A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf gesonderte Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
  • B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG …
  • C) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
  • D) Erklärung zur Registereintragung. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
  • E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Branchen

Tiefbau, Straßen- & Kanalbau in Bayern

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung dc69300f-a241-48c5-a489-92739b1836c9-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.