Frist abgelaufen
Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
- Teilnahmefrist
- 25.09.26, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Haldensleben
- Ort
- Haldensleben, Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Haldensleben führt einen Realisierungswettbewerb zur Planung des Neubaus der Kindertagesstätte "Max und Moritz" einschließlich Neugestaltung der Außenanlagen durch. Bestandteil der Aufgabe ist auch der Rückbau des bestehenden Gebäudes. Anlass für den Wettbewerb ist der sanierungsbedürftige Zustand des Bestandsgebäudes. Zur Umsetzung ist das Vorhaben im städtischen Haushalt für die
Jahre 2029 - 2031 vorgesehen und soll durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" finanziert werden.
Das dreistöckige Bestandsgebäude wurde 1985 in Großtafelbauweise ("Plattenbau") als Wohngebäude des Typs WBS70 errichtet und ist vollständig unterkellert. Das hochgelagerte Erdgeschoss ist nur über Außentreppen zu erreichen, was die Barrierefreiheit erheblich einschränkt. Die baulich bedingte Verteilung der Kindertagesstätte (Kita) auf drei Etagen, beeinträchtigt den Alltagsbetrieb. Ein temporärer Umzug der Kita während der Bauphase ist aufgrund fehlender Kapazitäten nicht umsetzbar. Deshalb soll der Abriss des Bestandsgebäudes erst nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen. Für die Bauphase ist eine Interimslösung in den Planungen vorzusehen, um einen geordneten Umzug ohne Einschränkungen
für den Kita-Betrieb zu ermöglichen. Eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes ist
nicht vorgesehen. Im Rahmen des Wettbewerbs ist der Neubau eines Kitagebäudes inklusive Krippe für 160 Kinder und 27 Mitarbeitende zu planen. Für das Vorhaben werden Baukosten (Kostengruppe 300 + 400 nach DIN 276) von maximal 6.800.000,- € Brutto angenommen.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Realisierungswettbewerb richtet sich an Architekt/innen und Planungsbüros, die Architekt/innen beschäftigen.
Eignungsanforderungen
- 1. Eine Referenz über ein abgeschlossenes Projekt mit einem öffentlichen Auftraggeber, welches den Neubau oder die Erweiterung (keineSanierung) eines Gebäudes mit mindestens 2.500 m² BGF unter Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI zum Inhalt hatte(Leistungsabschluss in den letzten 10 Jahren). 2. Eine Referenz über ein abgeschlossenes Projekt, welches die Objektplaung Gebäude in …
- Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung "Architekt" oder vergleichbar tragen darf. Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
- Nachweis einer personellen Mindestkapazität von mindestens drei Architekt:innen mit der unter A.6 geforderten beruflichen Qualifikation, die im Auftragsfall für die Bearbeitung der Planungsleistungen zur Verfügung stehen. Die Mindestkapazität ist im Teilnahmeantrag durch Eigenerklärung zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die personellen Kapazitäten gemeinsam berücksichtigt. Sofern …
- Bewerber, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Eine aktive Berufshaftpflichtversicherung. Für den Auftragsfall ist eine Mindestdeckungssume von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio € für Sach- und Vermögensschäden erforderlich. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss das Dreifache der vereinbarten Deckungssumme betragen. Bei einer aktuell geringeren Deckungssumme ist die Zusage der …
- Eintrag in die Architektenkammer, z.B. durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Bescheinigung der zuständigen Kammer (nicht älter als zwei Jahre) oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates. Bauvorlageberechtigte Ingenieure und juristische Personen sind zulässig, wenn diese einen für die Aufgabe verantwortlichen Architekten …
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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