NT-Studie: Atmosphärische Vertikalsondierung in der Bundeswehr (VA962)
- Teilnahmefrist
- 15.10.2026, 13:00 Uhr
- Auftraggeber
- Planungsamt der Bundeswehr Referat I 1 (4)
- Ort
- Berlin, Berlin
- Verfahren
- de-comp-w-call
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
Leistungsbeschreibung
Für die Bundeswehr ist eine Studie durchzuführen, um zu untersuchen, wie zukünftig der physikalische Zustand der Atmosphäre erfasst werden kann. Die mit der Zustandserfassung erhobenen Daten fließen in Wettervorhersagemodelle ein und sind für den Betrieb bestimmter Waffensysteme erforderlich.
Aktuell erfolgt die Datenerfassung durch atmosphärische Vertikal-sondierung mit Radiosonden.
Dieses Verfahren ist auf Zukunftsfähigkeit und unter taktischen Aspekten zu untersuchen. Hierbei sollen sowohl für den Grundbe-trieb als auch im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung, neue Verfahren oder technische Entwicklungen anhand von Be-darfsträgerforderungen und Szenarbetrachtungen identifiziert und bewertet werden.
Besonderer Fokus soll dabei auf der Verhinderung der Aufklärbarkeit durch sicht- bzw. funksignalidentifizierende Aufklärung durch feindliche Kräfte gelegt werden.
Das Ergebnis der Untersuchung soll mit Hilfe eines Demonstrators zur Prüfung eines Konzeptes für die zukünftige atmosphärische Vertikalsondierung in der Bundeswehr bestätigt werden.
Siehe Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung wird im Rahmen der Angebotsaufforderung übermittelt.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Folgende Unterlagen müssen beim Teilnahmewettbewerb eingereicht werden: 1. Fachkunde Kurzer Problemaufriss (max. 2 DIN A 4 Seiten) zum Studienthema. 2. Leistungsfähigkeit Auflistung der für die Aufgabe vorgesehenen Beschäftigten, Nennung der Qualifikation bezüglich der Leistung (Ausbildung, Berufserfahrung, Bundeswehr-Erfahrung), Bestätigung, dass die für den Einsatz in diesem Projekt …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung d94796a9-6cf5-4427-9ec6-b6a9b50f3909-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.