noch 1 Tag EU-weite Ausschreibung

Rahmenvertrag Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg

Angebotsfrist
05.10.2026, 12:00 Uhr
Auftraggeber
Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Ort
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Laufzeit
24 Monate
Geschätzter Auftragswert
900.000 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
20.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bieter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird.

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die Digitalisierung der Bestandsakten und des laufenden Posteingangs (Scangut) der Ausländerbehörde (ABH)/LH MD unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der strikten Vorgabe, dass das physische Scan-gut und dessen Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlässt (Inlandsklausel).

Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen, technischen und logistischen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.

Optionen/Verlängerung: Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber maximal zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, sodass eine Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschritten wird.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/3be27b4e-371f-4d5a-9d4e-f9a78ac300b6/suitabilitycriteria

Branchen

Sonstige Aufträge in Sachsen-Anhalt

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung ea846481-3431-4770-8f1f-1eab94efda4f-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.