Lieferung Mehrzweckgeräteträger mit Mähgerät und Schneepflug SM Pasewalk
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 10:15 Uhr
- Auftraggeber
- Straßenbauamt Neustrelitz
- Ort
- Pasewalk, Mecklenburg-Vorpommern
- Laufzeit
- 04.01.2027 – 10.06.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
Leistungsbeschreibung
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik
- Motorleistung mind. 200 KW
- Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik
- Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten
- Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein größer als 3,5 m³ Aufsatzstreugerät/FS30 und einen Frontschneepflug (ca.1,1 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Frässchleuder (bis ca. 1,7 t / Frontanbau) aufzunehmen.
Im Sommereinsatz soll die hier ausgeschriebene Mähkombination (zeitw. mit Heckenschere) betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist bei Erfordernis einzuplanen!
- Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät und
Aufsatzstreuer) sowie die genormten Schnittstellen für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt
- Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 0,5 Mio € abschließen werde. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungs-nachweis werde ich auf gesondertes Verlangen übersenden.
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 3b0450e1-786d-44fc-b09c-d117e2d644b6-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.