Frist abgelaufen

Umweltprobenbank des Bundes: Chemisch-analytische Untersuchungen für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle, Polychlorierte Diben-zodioxine (PCDD) sowie Dibenzofurane (PCDF) und Fettbestimmung

Angebotsfrist
25.09.26, 11:00 Uhr
Auftraggeber
Umweltbundesamt
Ort
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht
09.09.2026
Laufzeit
24.10.2026 – 20.11.2029
Verfahren
Offenes Verfahren

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Für die UPB werden im jährlichen bzw. zweijährlichen Rhythmus Proben aus der Umwelt entnommen. In diesen Biota-Proben sind die in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen aufgeführten Stoffgruppen und Probenanzahlen zu untersuchen.

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Mit dem Angebot legen die Bietenden einen Vorschlag vor, mit welchen Methoden die Proben auf das Analytenset untersucht werden. Die dafür erforderlichen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen richten sich nach den Erfahrungen aus den Messungen der letzten Jahre. Die Bietenden begründen Anpassungen des Leistungsumfangs, insbesondere auch für Analyten, deren Konzentrationen in bestimmten Probenarten aufgrund der Erfolge des Umweltschutzes so weit zurück gegangen sind, dass sie mit den Nachweisgrenzen der bestehenden Methoden nicht mehr nachgewiesen werden können und der Aufwand für eine Verbesserung der Nachweisgrenzen unverhältnismäßig hoch ist.

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Die Ergebnisse sind nach Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Plausibilitätskontrolle im UPB-Analysen-Importformat (Excel-Files für den Import in die UBA-Datenbank) zu liefern. Die dafür nötigen Arbeiten sollen vom AN ab Vertragsbeginn kontinuierlich bis zum Vertragsende nach max. 4 Jahren, in enger Absprache mit dem Umweltbundesamt (UBA), erbracht werden.

Eignungsanforderungen

  • Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. Nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung.
  • Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal entsprechend Nr. 5.2 der Leistungsbeschreibung, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen: - Projektleitung: Ausgewiesene, mindestens 5-jährige Expertise in der quantitativen Bestimmung von Umweltschadstoffen in der Spurenanalytik und Erfahrung in der Projektleitung. - Stellvertretende Projektleitung: Ausgewiesene, …
  • Ausgewiesene Expertise in der quantitativen Bestimmung von Umweltschadstoffen in der Spurenanalytik. Nachzuweisen durch: - Publikationen der letzten drei Jahre zum Thema „Bestimmung von Umweltschadstoffen“ in „peer reviewed“ Journals (mindestens 2 zu PAKs und CKWs) und - Auflistung und Kurzbeschreibung bisher durchgeführter Projekte (mindestens 2).
  • Kompetenzen in der digitalen Berichterstattung von chemischen Umweltdaten über elektronische Importformate. Nachzuweisen durch Auflistung eines einschlägigen Projektes der letzten fünf Jahre.
  • Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems, welches den Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018 (Abschnitt 8) entspricht. Nachzuweisen durch: - Kopie der Zertifizierungsurkunde nach ISO 9001 mit Geltungsbereich der relevanten Labortätigkeiten und Zuordnungstabelle oder - Kopie der Akkreditierungsurkunde nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder - unabhängige Drittpartei-Prüfung: Auditbericht …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.