noch 32 Tage Nationale Ausschreibung

Wartung und Inspektion von Gebäudeautomation im Bildungs- u. Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Sigmaringen (Vergabenummer VOEK 042-25)

Angebotsfrist
05.11.2026, 09:00 Uhr
Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Veröffentlicht
17.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Wartung und Inspektion von Gebäudeautomation im Bildungs- u. Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Sigmaringen.

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Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:

- Wartung der Gebäudemanagementebene bestehend aus

-- DESIGO CC Pflegegebühr

-- Backup Desigo CC

-- Upgrade Desigo CC

- Wartung der Automationsebene bestehend aus

-- DDC-Automationsstationen PXC 50-200

-- Bediengeräte PXM 20

- Thermografische (zerstörungsfreie) Prüfung der GA-Schaltschränke verschiedener Abmaße und verschiedener Stückzahlen

- Sichtprüfung der Wetterstation

- Frequenzumrichter

- Fernunterstützung

-- Remote Assistance

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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:

- Betriebsunterstützung

- Störungsbeseitigung (Es wird pauschal von 8 Einsätzen im Jahr ausgegangen)

- Stundenverrechnungssätze, Remote für

-- MonteurTechniker

- Stundenverrechnungssätze, vor Ort für

-- MonteurTechniker

- An- und Abfahrtspauschale (Es wird von 3 Einsätzen pro Jahr ausgegangen)

- Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ist eine Zertifizierung als Siemens Solution Partner zwingend notwendig.

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Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889987&criteriaId=51063

Branchen

Elektrotechnik & Elektroinstallation in Nordrhein-WestfalenWartung, Montage & Instandhaltung in Nordrhein-Westfalen

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung fc2f3bd0-99e1-4924-8114-78ae30860654-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.