Frist abgelaufen

Planungsleistungen Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung Fuß- und Radwegebrücke „Christinensteg“ in Sinzig

Teilnahmefrist
30.01.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Stadt Sinzig
Ort
Sinzig, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht
22.01.2026
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Originalunterlagen ↗

Planungsleistungen Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 8 sowie Tragwerksplanung Leistungsphasen 1- 6 (Stufenbeauftragung)

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Sinzig beabsichtigt den Wiederaufbau I Brückenneubau (Geh- und Radwegebrücke)

der durch die Flut 2021 zerstörten Brücke „Christinensteg“ in Sinzig. Die Brücke wurde

in 2022 temporär am Standort wiederaufgebaut und gilt es im Zuge des Auftrages später

auch mit rückzubauen bzw. den Rückbau zu koordinieren. Die temporäre Brücke wurde von

Seiten der Stadt Sinzig gekauft. Aufgrund vorliegender Förderung ist ein Verkauf der Brücke

anzustreben. Die Kommunikation mit dem Fördergeber erfolgt ausschließlich von der GEWI

GmbH. Hier zu berücksichtigen ist lediglich die Koordination und Ausschreibung des Rückbaues

der Brücke. Aufgrund getrennter Förderanträge ist hierfür ein eigenes Los zu bilden,

sodass die Kosten klar dem jeweiligen Förderantrag zugeordnet werden können.

Bei dem Brückenneubau handelt es sich um eine Kombination von Brücke und Gebäude,

denn auf der gegenüberliegenden Ahrseite (nördlich) befindet sich das Rhein-Ahr-Stadion,

welches ebenfalls durch die Flut beschädigt wurde und wiederaufzubauen gilt (nicht Vertragsbestandteil)

Hierbei besteht im Zuge der Planung der Brücke eine Schnittstelle zur Objektplanung

– Neubau Vereinsheim des Rhein-Ahr-Stadion. Die zukünftige Brücke soll nämlich

auf nördlicher Seite der Ahr im 2. OG des neuen Vereinsheim enden/anknüpfen.

Dabei wurde sich im Zuge der Bedarfsplanung dafür entschieden, dass das Gebäude und

die Brücke jedoch konstruktiv und statisch getrennt voneinander sein sollen und lediglich

durch eine Fuge I Übergangskonstruktion verbunden sind – dies gilt es in der Planung zu

berücksichtigen. Die Ideen der Machbarkeitsstudie sind daher zwingend beizubehalten

und nur weiter auszuarbeiten.

Darüber hinaus soll die Ahr in dem Bereich um rd. 60 m aufgeweitet werden. Hierbei soll in

der weiteren Planung eine möglichst weite Überspannung der Ahr erfolgen. Auf Pfeiler im

direkten Ahrbett sollte verzichtet werden. Gemäß Bedarfsplanung wird von einem Brückenbauwerk

von rd. 100 m ausgegangen.

Ein weitere Zwangspunkt in der Planung ist die südliche Anbindung der Brücke, denn die

Geh- und Radwegebrücke dient als direkte Wegeverbindung für Schülerinnen und Schüler

und Anbindung an den Ahrradweg (südlicher Seite der Ahr). Somit ist der südliche Punkt so

zu wählen, dass eine Brücke ohne große Radien entsteht und von der Höhenlage am Schulzentrum

endet. Darüber hinaus ist dann noch zu beachten, dass aufgrund der Ahr Aufweitung

der südlich gelegene Ahrradweg ebenfalls noch verschoben wird und in den Anknüpfungspunkt

auf südlicher Seite zu integrieren ist. Dabei ist zu berücksichtigen das das Grundstück

Flur 11, Flurstück 770/153 nicht im Eigentum der Stadt Sinzig ist. Weitere Zwangspunkte

könnten die vorhandene Hochspannungsleitung auf der südlichen Seite sein.

Eine weitere Schwierigkeit in dem Projekt stellt die zeitliche Abwicklung dar, denn die Aufweitung

der Ahr sollte im besten Fall parallel erfolgen. Hierbei wäre sodann eine gemeinsame

Ausschreibung für Erdbewegungen wünschenswert, sodass eine Integration von LVLeistungen

der Aufweitung mit in die Planungsleistungen zu integrieren sind. Die Planung

der Ahraufweitung ist nicht Vertragsbestandteil und erfolgt von der Kreisverwaltung Ahrweiler.

Zeitlich ist die Aufweitung für ca. Sommer 2027 geplant. Die Freianlage des Rhein-Ahr-Stadion

soll bis Frühjahr 2027 fertiggestellt sein, das Gebäude des Rhein-Ahr-Stadion wird voraussichtlich

bis Ende 2027 / Anfang 2028 fertig sein.

Eignungsanforderungen

  • Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind. Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle …
  • Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Vordruck Teilnahmeantrag Erklärungen zu Referenzen einzureichen. …
  • Des Weiteren haben Bewerber/Bieter in dem Vordruck Teilnahmeantrag die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Architekten/Ingenieure) und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben.
  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in Euro ohne USt. anzugeben.
  • Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personenschäden Vermögens- und Sachschäden je 5 Mio € Die Maximierung der Ersatzleistung pro …
  • Die Auftraggeberin wird höchstens drei geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Ausgewählt werden die drei Bewerber, die die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag erfüllen und nicht auszuschließen sind. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.