Frist abgelaufen
Arbeitnehmerüberlassung von Aushilfskräften
- Angebotsfrist
- 10.02.26, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Neckarstr. 230 70190 Stuttgart
- Ort
- Stuttgart, Baden-Württemberg
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Geschätzter Auftragswert
- 2.451.400 €
- Laufzeit
- 01.07.2026 – 30.06.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Leistungsbeschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, Aushilfskräfte auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen (AÜL) zu beschäftigen. Diese sollen bei aufkommenden Arbeitsspitzen oder bei kurzfristigem Ausfall des eigenen Personals (in der Regel für wenige Tage, in Einzelfällen auch bei längeren Ausfällen durch Mutterschutz bzw. Elternzeit sowie längerer Krankheit von festangestelltem Personal) zum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei um kaufmännisches Personal sowie um Servicepersonal, Beiköche und Köche für die Betriebsrestaurants (Kasinos) des SWR.
Lose (3)
- AÜL – kaufmännisches Personal
AÜL – kaufmännisches Personal an den SWR Standorten
- AÜL – Servicepersonal, Beiköche und Köche für das Betriebsrestaurant (Kasino) im Funkhaus Stuttgart
AÜL – Servicepersonal, Beiköche und Köche für das Betriebsrestaurant (Kasino) im Funkhaus Stuttgart
- AÜL – Servicepersonal, Beiköche und Köche für das Betriebsrestaurant (Kasino) im Funkhaus Baden-Baden
AÜL – Servicepersonal, Beiköche und Köche für das Betriebsrestaurant (Kasino) im Funkhaus Baden-Baden
Eignungsanforderungen
- Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen …
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebot ausgefüllt einzureichen.
- Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister), nicht älter als 12 Monate ab Bekanntmachungsdatum.
- Eigenerklärung, dass das zur Verfügung gestellte Personal Arbeitnehmer im Sinne des § 611a BGB ist
- Nachweis über eine bestehende Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen wird. Die Versicherung weist die branchenüblichen Deckungssummen aus und umfasst mindestens folgende Schadenssummen: € 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden und € 1 Mio. für Vermögensschäden.
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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