Frist abgelaufen
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
- Angebotsfrist
- 24.07.26, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- NRW.BANK AöR
- Ort
- Münster, Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK (nachfolgend auch: Auftraggeberin) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig: - Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, - staatliche soziale Wohnraumförderung, - Bereitstellung von Risikokapital, - bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, - Infrastrukturmaßnahmen, - Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, - Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, - Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Soweit dies in direktem Zusammenhang mit ihren Aufgaben steht, darf die NRW.BANK neben dem Treasury Management auch Geschäfte zur Risikosteuerung betreiben, nachrangiges Haftkapital aufnehmen sowie ungedeckte Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechte, öffentliche Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen begeben. Die EU-Regulierung zur Geldwäscheprävention (AML) führt zu erheblich verschärften Anforderungen an Know-Your-Customer-(KYC)- und Screening-Prozesse. Im Mittelpunkt stehen insbesondere: - erhöhte Anforderungen an die Identitätsprüfung von Kunden sowie wirtschaftlich Berechtigten (UBO), - eine detailliertere und nachvollziehbare Ermittlung von Eigentums- und Kontrollstrukturen, - erweiterte Anforderungen an Sanktions- und PEP-Prüfungen, - sowie standardisierte regelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen bestehender Kundenbeziehungen. Damit einher geht ein signifikanter Anstieg der zu erfassenden und zu verarbeitenden Daten über den gesamten Kundenlebenszyklus hinweg (Onboarding, laufende Betreuung, Bestandskundenpflege). Zudem steigen die Anforderungen an technische und organisatorische Umsetzung erheblich und erfordern eine stärkere Automatisierung und Systemunterstützung. Für Bestandskunden ist eine risikobasierte, schrittweise Migration in die neuen Prüfprozesse vorgesehen. Kunden mit erhöhtem Risiko sind dabei in kürzeren Intervallen zu überprüfen als Kunden mit niedrigerem Risikoprofil.
Eignungsanforderungen
- Erklärung über den Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Mindestumsatz: mind. 500.000 Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Maßgeblich ist der durchschnittliche Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
- Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das …
- Nachzuweisen sind mindestens zwei geeignete Referenzen des Bewerbers. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen. Mindestbedingungen: - Lieferung, Implementierung und Betrieb eines cloudbasierten KYC-Systems - für ein Institut im Sinne von § 1 …
- Zertifizierung nach 27001 (SaaS-Anbieter) Der Bieter ist aktuell für die Bereiche Entwicklung, Betrieb und Support von Softwareprodukten und -lösungen (angebotene KYC Software) nach International Organization for Standardization (ISO)/International Electrotechnical Commission(IEC) 27001:2022 //Full Scope zertifiziert oder alternativ ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz Bundesamtes für die …
- Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 // ISO/IEC 27017 und ISO/IEC 27018 (Cloud) Der Bieter/Auftragnehmer gewährleistet, dass die Clouddienstleistung in der die Anwendung gehostet wird gem. dem International Organization for Standardization (ISO)/International Electrotechnical Commission(IEC) ISO/IEC 27001in Verbindung mit ISO/IEC 27017 und ISO/IEC 27018 oder Zertifizierung ISO 27001 auf Basis …
- Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters muss in den in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 jeweils mindestens 10 Vollzeitäquivalente betragen haben.
Zuschlag / Ergebnis
Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.