"Bad Pyrmont - Innen:Stadt für die Zukunft" Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen
- Teilnahmefrist
- 27.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Pyrmont
- Ort
- Bad Pyrmont, Niedersachsen
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
Leistungsbeschreibung
Angesichts struktureller, demografischer und klimatischer Veränderungen steht die Innenstadt Bad Pyrmonts vor einem umfassenden Transformationsprozess. Veränderungen im Einzelhandel, zunehmende Leerstände, Defizite im öffentlichen Raum sowie höhere Anforderungen an Klimaanpassung und nachhaltige Mobilität erfordern eine integrierte Weiterentwicklung. Seit 2022 ist die Innenstadt daher in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" eingebunden. Grundlage des Wettbewerbs ist das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit dem Leitbild "Gesundheitsstandort mit viel Geschichte". Ziel ist eine zukunftsfähige, lebendige und multifunktionale Innenstadt. Dazu gehören insbesondere die Stärkung als Wohn-, Versorgungs- und Gesundheitsstandort, die Weiterentwicklung des Tourismus, die Revitalisierung von Leerständen sowie die Ergänzung von Freizeit-, Kultur- und Naherholungsangeboten. Mit dem Wettbewerb sollen innovative und umsetzungsorientierte Konzepte für die frei- und stadträumliche Entwicklung gewonnen werden. Im Mittelpunkt stehen klimaangepasste Freiraumstrukturen, eine höhere Aufenthalts- und Nutzungsqualität, nachhaltige Mobilität, die Aktivierung der Innenstadt durch neue Nutzungen, temporäre Interventionen und flexible Nutzungskonzepte sowie die Berücksichtigung aller Generationen und Nutzergruppen. Aufbauend auf bereits umgesetzten Maßnahmen soll ein langfristig tragfähiges Entwicklungskonzept entstehen, das kurzfristige Impulse setzt und die schrittweise Umsetzung der ISEK-Maßnahmen innerhalb der kommenden zehn Jahre ermöglicht.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in und/oder Ingenieur*in (Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Verkehrsplanung) (z.B. Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Stadtplaner*in) befugt sind. Juristische Personen …
- Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber*in (Mindestanforderung: letzte 3 abgeschl. Geschäftsjahre und aktuell mind. 3 Berufsträger*innen je Disziplin (Landschaftsarchitekt*innen o. Ingenieur*innen, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Landschaftsarchitektur/Verkehrsplanung).
- Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 2 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird.
- Eigenerklärung Eintragung in einem Handels-/Partnerschaftsregister.
- Für den/die federführende/n Landschaftsarchitekt*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweis); für den/die Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur*in (Bachelor-/Master-/Diplomurkunde);
- Nachweis berufliche Leistungsfähigkeit über folgende Referenzprojekte. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert a) Nachweis einer Referenz Objektplanung Freianlagen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: vollständig ausgefüllter Referenzbogen / Darstellung der Referenz durch Bilder und Beschreibungen (1 DIN A3 Blatt) / …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 5f85c3a8-9c6c-48f8-94e0-c1db21c664c6-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.