Frist abgelaufen

Knotenpunkt Eper Straße/Hermann-Ehlers-Straße - Generalplanung

Teilnahmefrist
31.07.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Stadt Gronau (Westf.)
Ort
Gronau, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
02.07.2026
Geschätzter Auftragswert
0,01 €
Laufzeit
8 Jahre
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Leistungsbeschreibung

Es sind Um- und Neubauten von Straßen- und Kanalanlagen im Knotenpunkt Eper Straße/Hermann-Ehlers-Straße erforderlich. Aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe ist zudem der benachbarte Knotenpunkt Eper Straße (L572) / Konrad-Adenauer-Straße / Moltkestraße in die Planung einzubeziehen, da beide Anlagen über ein gemeinsames Signalprogramm gesteuert werden. Ergänzend wird das Planungsgebiet in südlicher Richtung bis zur Brändströmstraße erweitert. Im gesamten Planungsgebiet sind die Verkehrsflächen im wesentlichen grundhaft zu erneuern. Innerhalb des Planungsgebiets befindet sich zudem der Knotenpunkt Eper Straße / Laubstiege / Eschweg. Hier ist eine Verbesserung der Verkehrsführung für den Radverkehr vorgesehen. Die Planung soll an einen Generalplaner für die Verkehrsanlagen und die Ingenieurbauwerke vergeben werden. Ebenfalls Teil der Planungsleistung ist die Planung der Lichtsignalanlage (Fachplanung Technische Ausrüstung). Es liegt eine entsprechende Machbarkeitsstudie vor. Die Realisierung der Maßnahme muss bauablaufbedingt in verschiedenen Bauabschnitten erfolgen.

Eignungsanforderungen

  • Der durchschnittliche Umsatz / Jahr in den Jahren 2023-2025 muss mindestens 400.000 EUR netto betragen.
  • Mindestens eine Referenz (Generalplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) mit Baukosten (KG 300 + 400) von mindestens 2.000.000 EUR für drei abgeschlossene Leistungsphasen, die Leistungsphase 5 muss abgeschlossen sein, die Leistungsphase 8 muss begonnen sein. Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2021 bis zur Veröffentlichung der …
  • Mindestens eine Referenz mit Erfahrung mit der Planung einer Lichtsignalanlage. Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2021 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden.
  • Mindestens eine Referenz mit einem öffentlichen Auftraggeber. Hinweis: Die Mindestanforderungen b, c und d können auch in einer Referenz erbracht werden. Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2021 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden.
  • Nachweis, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2.000.000 Euro für Personenschäden, 2.000.000 Euro für Sach- und sonstige Schäden hat bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall unverzüglich eine Anpassung der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
  • Durchschnittlicher Umsatz Bewerber / Jahr (in den Jahren 2023-2025). Es gilt die Eignungskriterien gemäß der Anlage "Eignungskriterien" zu beachten. Dort sind die Kriterien und Mindeststandards sowie deren Bewertung und Gewichtung aufgeführt.

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.