Frist abgelaufen

Umgestaltung Mühlentorplatz in Lübeck

Teilnahmefrist
30.07.26, 10:30 Uhr
Auftraggeber
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission
Ort
Lübeck, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht
27.06.2026
Laufzeit
30.09.2026 – 30.07.2029
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Originalunterlagen ↗

Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

Leistungsbeschreibung

Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt die Umgestaltung des Mühlentorplatzes. Der Mühlentorplatz dient als einer der Hauptknotenpunkte für die Verkehrsverteilung in Altstadtnähe. Den Kreisverkehrsplatz nutzen täglich ca. 25.000 Kfz und 8.000 Radfahrer. Der Knotenpunkt (KP) gilt als Unfallschwerpunkt. Mit der Baumaßnahme soll der Knotenpunkt auf eine regelkonforme Verkehrsführung umgebaut werden. Im Rahmen einer Vorplanung wurden verschiedene Varianten untersucht und als Vorzugslösung die Umgestaltung zu einem vollsignalisierten KP herausgearbeitet. Für die Vorzugslösung sind planerisch die Leistungphasen (anteilig 1, 2), 3 bis 5, optional Lph. 6 bis 9 inkl. Planung der Lichtsignalanlage (einschl. LSA-Tiefbau) umzusetzen.

Die projektspezifische Kommunikation - mündlich wie auch schriftlich - findet ausnahmslos in deutscher Sprache statt.

Eignungsanforderungen

  • 1. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: — Ingenieure oder beratende Ingenieure (§ 75 Abs. 2 VgV) und (soweit zulässig) Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der …
  • 1. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren. 2. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung. . Geforderte Mindeststandards: 1. Mindestjahresumsatz von jährlich 500.000 Euro (brutto) in den letzten 3 Geschäftsjahren. 2. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Falls eine …
  • 1. Referenzen nach VgV §46(3) Nr. 1: Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der Straßenplanung (LP 1 bis 6) die Planung von Lichtsignalanlagen, die Bauoberleitung / örtliche Bauüberwachung (LP 8) über Bauvorhaben die vergleichbar sind. Getrennte Nachweise (jeweils drei) von Bauvorhaben über die Straßenplanung, die Planung von Lichtsignalanlagen, die …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.