Frist abgelaufen

Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen

Angebotsfrist
24.09.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Göttinger Entsorgungsbetriebe
Ort
Göttingen, Niedersachsen
Veröffentlicht
19.08.2026
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2027
Verfahren
Offenes Verfahren

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Leistungsbeschreibung

Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, gesammelt im System Wertstofftonne, aus dem Stadtgebiet Göttingen

Zum 01.01.2024 wurde in der Stadt Göttingen eine Wertstofftonne zur Erfassung von Leichtstoffverpackungen (LVP) aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen und zusätzlich stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) eingeführt. Hierfür haben sich die dualen Systembetreiber mit der Stadt Göttingen auf ein Gebietsteilungsmodell geeinigt. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche ab dem 01.01.2024 in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden müssen. Die Menge des zu übernehmenden Wertstoffsammelgemisches beläuft sich voraussichtlich auf 1.150 Mg im ausgeschriebenen Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die

ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, •

ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd und Störstoffe.

Eignungsanforderungen

  • Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen …
  • Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. €.
  • Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
  • Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.