Frist abgelaufen

Ravensburg, Schützenstraße 69, Metallbau

Angebotsfrist
10.02.26, 08:00 Uhr
Auftraggeber
BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Ort
Nürnberg, Bayern
Veröffentlicht
17.12.2025
Laufzeit
02.03.2026 – siehe Unterlagen
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Metallbau

Das Bauvorhaben befindet sich in der Schützenstraße 69, 88212 Ravensburg. Es handelt sich um einen Standort der Agentur für Arbeit. Das U-Förmig aufgebaute Gebäude befindet sich im Industriegebiet in Ravensburg. Im nördlichen Bereich des Grundstückes befindet sich des privaten Parkplatzes der Agentur inklusive Innenhofs/Feuerwehrzufahrt. Die Haupterschließung findet über den südlich gelegenen Vorplatz statt. (Kreuzung Schützenstraße - Eywiesenstraße) Der ausschließlich für Mitarbeiter genutzte Nebeneingang erfolgt über den Innenhof.

Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Altbauflügel mit vorgehängter Metallfassade (süd-westlicher Gebäudeteil) und einen Neubauflügel, östlicher Gebäudeteil mit Natursteinplattenfassade (Baugenehmigungsplanung 1992). Bei dem Dach handelt es sich um ein bekiestes Flachdach. auf dem Dach des Neubaus befindet sich eine PV-Anlage

Das Gebäude befindet sich in der Schützenstraße 69, 88212 Ravensburg.

Anlieferungen über die Zufahrt in den Innenhof oder am Haupteingang sind möglich. Schriftliche Genehmigungen sind im Vorfeld selbständig einzuholen.

Die Ausführung der Leistungen erfolgt in nicht zusammenhängenden Teilabschnitten und unter Aufrechterhaltung des Nutzerbetriebs in den nicht betroffenen Bereichen des Gebäudes. Die für die Durchführung maßgeblichen Termine ergeben sich aus dem Rahmenterminplan sowie dem Bauabschnittsplan; diese sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

Die Materialanlieferungen können über den Innenhof erfolgen. Es bedarf allerdings der Absprache mit der Bauleitung und dem Nutzer.

Die Baustelle ist sauber zu halten. Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen durch Baustellenverkehr ist unverzüglich gemäß StVO zu beseitigen:

Parkerlaubnis, Müllentsorgung oder Arbeitserlaubnis sind eigenständig abzustimmen.

Der Innenhof muss während der gesamten Bauphase nutzbar/frei bleiben. Zwischenzeitliches Halten für Materialanlieferung sind bei der Bauleitung anzukündigen. Die Flure dürfen nur im Wechsel und nach Absprache mit der Bauleitung abgesperrt werden. Die Fluchtwege dürfen durch den Umbau nicht gestört oder in Gefahr gebracht werden.

Der Haupteingang, sowie die Laufwege dürfen ohne Rücksprache und Genehmigung während der Bauphase nie vollständig versperrt werden. Kunden und Mitarbeiter müssen das Gebäude während der Öffnungszeiten betreten und die Büroräume besuchen können.

Der Lagerungsort für die benötigten Baustoffe, während der Umbauarbeiten ist rechtzeitig vor Beginn der Umbauarbeiten zusammen mit den Bauherren festzulegen. Die Lagerung von Baustoffen in Gebäude ohne die Zustimmung des Bauherrn ist zu unterlassen.

Bauseits wird Wasser und Strom bereitgestellt. Das weitere Heranführen der Medien ist Sache des Auftragnehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten. Strom und Wasser stellt der AG nur innerhalb der Baustelle zu betrieblichen Zwecken zu Verfügung.

Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.

Die Arbeiten sollen Werktags von Montag bis Freitag zwischen 8:00-17:00 ausgeführt werden.

Geruchs- und Lärmintensive Arbeiten sind eigenständig anzukündigen.

Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechter Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.

Bei Widerspruch innerhalb des Leistungsverzeichnisses bzw. der zugrunde gelegten Normen und Vorschriften gelten jeweils die weitreichenden Forderungen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine bauaufsichtliche Zulassung für sämtliche zum Einsatz kommenden Materialien vor Ausführung vorzulegen

Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben Stundenlohnzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind in der Regel täglich der Bauleitung …

Eignungsanforderungen

  • Bezug zum Formblatt: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 VHB Bund "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Nachweise zur Fachkunde: Keine

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.