Frist abgelaufen

Sanierung und Erweiterung Grundschule Züttlingen

Angebotsfrist
25.09.26, 11:00 Uhr
Auftraggeber
Stadtverwaltung Möckmühl
Ort
Möckmühl, Baden-Württemberg
Veröffentlicht
12.09.2026
Laufzeit
24.11.2026 – siehe Unterlagen
Verfahren
Offenes Verfahren

Originalunterlagen ↗

Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9

Leistungsbeschreibung

Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen

Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim

1. Ausgangslage und Zielsetzung

Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen.

Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint.

2. Projektumfang

Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt

2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes

Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert:

- Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik)

- Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss)

- Optimierung der Raumstruktur

- Modernisierung der Sanitärbereiche

- Anpassung an Brandschutzmaßnahmen

2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau)

Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen:

Erdgeschoss (EG)

- Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²)

- Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²)

- Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²)

- Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²)

- Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen

- Flur- und Garderobenbereiche

Obergeschoss (OG)

- Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m²

- Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²)

- Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²)

- Schülerbibliothek (F = 27 m²)

- Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen

Dachgeschoss (DG)

- Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²)

- Empore / Galerie (F = 13,5 m²)

- Anpassung der Dachstruktur inkl. neuer Gaube

 

Untergeschoss (UG)

- Neuer Multifunktionsraum (F = 72,78 m²)

- Essensausgabe und Essensvorbereitung

- Personalraum, Technikräume, Kellerbereiche

- Große Terrasse (F = 83 m²)

3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen

Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit:

- größeren, flexiblen Klassenräumen

- zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen

- einer Schülerbibliothek

- einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen

- verbesserten Lehrerarbeitsbereichen

- optimierten Pausenflächen (innen und außen)

Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden.

4. Wirtschaftlichkeit und Förderung

Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung:

Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt:

Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. €

5. Übergangslösung während der Bauzeit

Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container.

6. Fazit

Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.

Eignungsanforderungen

  • § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit …
  • : § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 1 - 3: Eigenerklärung zu einem Unternehmensreferenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 unter Beachtung der …
  • § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 1 - 3: Eigenerklärung zu einem Unternehmensreferenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 unter Beachtung der deutschen …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.