Frist abgelaufen

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2026

Angebotsfrist
21.09.26, 11:00 Uhr
Auftraggeber
Stadt Herzogenaurach
Ort
Herzogenaurach, Bayern
Veröffentlicht
12.08.2026
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2030
Verfahren
Offenes Verfahren

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Herzogenaurach ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die

Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Stadt führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen

mit dem zuständigen Polizeipräsidium Mittelfranken.

Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der

Überwachung des fließenden Verkehrs einschließlich der Durchführung des Innendienstes zum Zwecke der Prävention/Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr ausgeschrieben.

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.