Frist abgelaufen

Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 der MHH und Stiftung Georg-August-Universität Göttingen

Angebotsfrist
03.07.26, 13:00 Uhr
Auftraggeber
Medizinische Hochschule Hannover
Ort
Hannover, Niedersachsen
Veröffentlicht
17.05.2026
Laufzeit
61 Monate
Verfahren
Offenes Verfahren

Originalunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2026 bis einschließlich 2030 für die Medizinische Hochschule Hannover, Hannover, einschließlich der Beteiligungen, für die Stiftung Georg-August-Universität Göttingen, Göttingen, einschließlich der Beteiligungen und für die Universitätsmedizin Göttingen, Göttingen, einschließlich der Beteiligungen.

Eignungsanforderungen

  • Anlage 2 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Referenzen
  • Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Stand: 01.01.2020; Zusicherung der Einsichtnahme- und Kontrollrechte des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
  • CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (eForms) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter mit folgenden Angaben: - Nationale Identifikationsnummer - Angaben zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers - Nationalität des Eigentümers
  • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird.
  • Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer …
  • Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.