Frist abgelaufen

Untersuchung von PFAS (20), AOF und TFA in industriellen und gewerblichen Abwassereinleitungen

Angebotsfrist
15.04.26, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Landesamt für Umwelt
Ort
Mainz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht
13.03.2026
Laufzeit
11.05.2026 – 31.12.2029
Verfahren
Offenes Verfahren

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Leistungsbeschreibung

Die ubiquitäre Verbreitung von PFAS (Per- oder Polyfluorierte Alkylsubstanzen) ist aktuell ei-nes der bestimmenden Themen in Umwelt, Politik und Gesellschaft weltweit. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat vor die-sem Hintergrund das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragt, im Bundes-land Rheinland-Pfalz industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen auf PFAS zu unter-suchen, ebenso bei Bedarf in Oberflächengewässern oder im Ablauf von kommunalen Klär-anlagen. Aufgrund der unüberschaubaren Anzahl möglicher PFAS-Verbindungen liegt der Fo-kus des Messprogramms auf rechtlich-verankerten PFAS mit Anlehnung an die EU-Trinkwas-serrichtlinie (2020/2184). Konkret werden die Summe der PFAS gemäß EU-Amtsblatt C/2024/4910 (PFAS 20), der Summenparameter Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor (AOF) sowie der Einzelstoff Trifluoressigsäure (TFA) im Messprogramm berücksichtigt. Es wird gemäß Paramterumfang je Einzelbeauftragung vergütet und durch den Auftragnehmer (AN) mit Sammelrechnung quar-talsweise beim Auftraggeber (AG) in Rechnung gestellt.

Eignungsanforderungen

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. er über ausreichende Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ/technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags verfügt, 2. er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08 oder DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-03 (oder vergleichbar) …
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 3. er mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2023 vorweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, a. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2023 liegt, b. die abgeschlossen sind oder bei laufenden Projekten deren Leistungsbeginn …

Zuschlag / Ergebnis

Ein verifizierbares Zuschlagsergebnis liegt uns noch nicht vor.

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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.