Frist abgelaufen
Regelmäßige Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematorium Ruhmannsfelden)
- Angebotsfrist
- 12.05.26, 08:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landratsamt Regen
- Ort
- Ruhmannsfelden, Bayern
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Laufzeit
- 12 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Leistungsbeschreibung
Mit Beschluss vom 12. November 2019 "Umsichtig agieren! - Bestattungsverordnung den Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen" (Drs. 18/4711) hat der Bayerische Landtag unterschiedliche(n) Anpassungsbedarf(e) im Bestattungswesen gesehen und der Staatsregierung u. a. aufgegeben, "[...] eine verpflichtende zweite ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattungen [...]" einzuführen. Die Aufgabe der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen wird jeweils dem Gesundheitsamt übertragen, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich das jeweils betreffende Krematorium seinen Sitz hat (§ 17 Abs. 4 Satz 2 der Bestattungsverordnung [BestV] in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Zur Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der zweiten Leichenschau kann sich das jeweilige Gesundheitsamt Dritter bedienen (§ 17 Abs. 4 Satz 3 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen zu erbringen. Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung i. V. m. § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) lediglich approbierte Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen. Die zu erbringenden Leistungen (regelmäßige Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen) ergeben sich insbesondere aus den folgenden Regelungen in den jeweils aktuell gültigen Fassungen: - dem Bayerischen Bestattungsgesetz (BestG) - der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestV).
Eignungsanforderungen
- § 44 Abs. 1 VgV (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Angabe im Formblatt L 124 (Eigenerklärung zur Eignung): "Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG …
- § 45 VgV (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Mit Angebotsabgabe erklären Sie: "Hiermit erkläre ich/erklären wir als bevollmächtigte/r Vertreter des oben genannten Unternehmens verbindlich: 1. Ich/Wir verfüge(n) über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, um den Auftrag im Rahmen des Vergabeverfahrens ordnungsgemäß und …
Zuschlag / Ergebnis
Los LOT-0001: Zuschlag erteilt (Gewinnername nicht veröffentlicht) · 18.06.2026.
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Archivierte Bekanntmachung. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachung und Vergabeunterlagen.