noch 29 Tage EU-weite Ausschreibung

Microsoft Enterprise Agreement 2027-2029

Angebotsfrist
02.11.2026, 09:00 Uhr
Auftraggeber
Stadt Bergisch Gladbach - FB 1-122-
Ort
Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2029
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
30.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Fortführung eines seit 2019 bestehenden Microsoft Enterprise Agreement zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der städtischen IT-Infrastruktur. Es handelt sich um die Verlängerung bestehender Lizenz- und Nutzungsrechte ohne grundlegende Änderung der bestehenden IT-Landschaft.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis; Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts; Eintragung in sonstiges Berufsregister; Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer; Eintragung bei der …
  • Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Referenzleistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben zur Vergleichbarkeit von Referenzen oder weitergehende Definitionen zu den Anforderungen an die Referenzen (falls erforderlich): - Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, …
  • Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Angaben über Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren - Angaben über Unternehmensliquidation - Angaben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt - Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben - Abgaben zur gesetzlichen …

Branchen

IT-Dienstleistungen & Software in Nordrhein-Westfalen

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 666950bd-9694-4598-b479-0d4e6dad6495-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.